ID-Nummer600536
Tierheim NameHundepfoten Saarpfalz e.V.
RufnamePEYTON
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
4 Monate
Farbeweiß-braun
im Tierheim seit14.06.2024
letzte Aktualisierung17.09.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Peyton ist eine 1,5 jährige , kastrierte Bernhardiner (?) - Mischlingshündin (*10/2022)
Peyton kam direkt von ihrer Familie aus dem Dorf Cenkovce in den Shelter. Leider musste sie aus familiären Gründen ihr geliebtes Zuhause, in dem sie aufgewachsen war und gelebt hatte, verlassen. Wir konnten jedoch nicht zulassen, dass sie in die falschen Hände gerät also haben wir sie übernommen. Trotz ihrer Größe ist Peyton sehr freundlich, bescheiden und sanftmütig, aber sie ist nur für jemanden geeignet, der Erfahrung mit großen Rassen hat.
Die süsse Maus hat ein fantastisch ausgeglichenes Wesen und ein Herz aus Gold. Peyton kommt sehr gut mit der Leine zurecht, sie geht gerne spazieren. In Gesellschaft anderer Hunde fühlt sie sich sehr wohl und spielt sehr gerne mit ihnen. Dabei zeigt sie keinerlei dominantes Verhalten.
Aufgrund ihrer Größe empfehlen wir sie nicht für kleinere Hunde. Sie ist eine liebevolle, treue, aufmerksame und gesellige Hündin, die sie gerne bei Spaziergängen und beim Faulenzen begleiten möchte. Peyton ist ein sehr herzlicher Hund. Streicheleinheiten genießt sie sehr. Beim Kuscheln verteilt sie gerne mal ein paar Küsschen. Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da im Moment keine Katzen vor Ort leben.
Darf Peyton mit ihrem Körbchen bei Ihnen einziehen?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1056
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.