Marvin ist ein 2 jähriger, kastrierter Husky(?) - Mischlingsrüde (*03.2022)
Marvin kam, zusammen mit dem kleinen Moody, aus Hornè Bar zu unseren Tierschützern in den Shelter. Beide rannten durch die Straßen und "baten" die Menschen dort um Hilfe. Glücklicherweise trafen sie auf einen guten Menschen, dem ihr Schicksal nicht gleichgültig war.
Marvin ist nicht nur sehr stolz und wunderschön, sondern leider auch extrem stur. Solange er machen kann was er will, ist für ihn alles in Ordnung. Doch sobald man ihn zu etwas zwingen möchte was er nicht will, zeigt er seine Abneigung durch lautes "Singen" und scheut auch nicht seine wunderschönen Zähne zu zeigen. Er ist jedoch niemals aggressiv, er macht nur viel Show. Marvin ist ein Opersänger, der zu allem seine eigene Meinung hat. Wir haben schon sehr viel gelacht .
Er ist wirklich sehr süß, aber auch die perfekte Herausforderung für jemanden , der diese Rasse kennt und liebt. Der schöne Schatz ist sehr intelligent und kann noch alles lernen, was wichtig für ihn ist. Marvin liebt Hunde und Menschen gleichermaßen. Freche Rüden allerdings werden nie zu seinen Favoriten gehören. Er geht jedoch jedem Konflikt aus dem Weg. Er ist ein freundlicher und energiegeladener Hund. Für ihn wäre eine sportliche und aktive Familie die Richtige, denn Marvin muss ausgepowert werden. Er ist kein Hund für Anfänger.
Marvin muss noch viel lernen, da er aber noch so jung ist dürfte dies kein Problem darstellen. Streicheleinheiten genießt er in vollen Zügen.
Ein Katzentest konnte leider noch nicht erfolgen, da sich im Moment keine Katzen im Shelter befinden.
Möchten Sie unserem majestätischen Marvin ein liebevolles Zuhause bieten?
Weitere Informationen und unseren unverbindlichen Adoptionsantrag finden sie unter:
https://www.hundepfoten-saarpfalz.de/detail.html?id=1053
Achtung bitte beachten:
Dieser Hund befindet sich derzeit noch in der Slowakei!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.