Kontakt und Vermittlung:
Für Anfragen wenden Sie sich bitte direkt an:
Julie Lenz, E-Mail: j.lenz@sos-dogs.de oder über das Kontaktformular: https://sos-dogs.de/kontakt-j-lenz/
https://sos-dogs.de/nachrichten/wichtig-information-zur-adoption
Groot ist ein sanfter und ruhiger Hund, der in einem liebevollen Zuhause aufblühen würde. Mit seiner schüchternen Art benötigt er etwas Zeit, um Vertrauen zu fassen, doch sobald er sich wohlfühlt, zeigt er seine zarte Seele. Besonders wenn man ihm leckeres Futter anbietet, wird er mutig und frisst sogar aus der Hand ? ein kleiner Schritt, der zeigt, wie sehr er sich nach Zuneigung sehnt. Groot ist ein edler Hund, der sich sowohl mit großen als auch mit kleinen Hunden hervorragend versteht. Egal ob jung oder alt, er findet schnell seinen Platz in der Hundegruppe. Zudem kann er gut an der Leine laufen, was Spaziergänge mit ihm zu einem entspannten Erlebnis macht. Groot wurde uns von einem Jäger geschenkt, der ihn in einem Unterstand hielt. Seit mehr als zwei Jahren lebt er nun im Shelter und wartet sehnsüchtig auf ein liebevolles Zuhause, in dem er die Geborgenheit und Aufmerksamkeit erhält, die er verdient. Wenn Sie einem ruhigen und treuen Begleiter ein neues Zuhause schenken möchten, dann ist Groot genau der richtige Hund für Sie! Lassen Sie ihn Teil Ihrer Familie werden und erleben Sie, wie er mit der Zeit sein Herz öffnet.
Auch über eine Pflegestelle würde sich Groot sehr freuen!
Ein Katzentest kann auf Anfrage gerne durchgeführt werden.
Videos von Groot:
https://youtu.be/KeSeA8Y35lg
https://youtu.be/eUq2MX9yaj4
https://youtu.be/_upiDLIxqQs
Schulterhöhe: 42cm
Aktueller Aufenthaltsort: Spanien - Mastines en la calle
Groot ist ausreisebereit!
Groot reist geimpft, gechipt, kastriert, entwurmt, auf Mittelmeerkrankheiten getestet und mit europäischem Heimtierausweis aus.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.