PIPI 2 - WER SCHENKT IHR EIN LEBEN??
Die verkuschelte, liebenswerte Maus wurde mit ihrer Schwester als Welpen gefunden und ins öffentliche Tierheim in Devin gebracht.
Dort, wo Träume und Hoffnungen sterben und das Leben keines ist??
Sie haben so viel zu geben und wünschen sich eine tolle Familie, wo sie noch etwas von ihrem Leben haben!
Name: Pipi 2
*Geschlecht: weiblich
*Geburtsdatum: ca. 01.02.2018
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen
*Schulterhöhe: ca. 50 cm
*Schulterhöhe mit Kopf: 59 cm
*Halsumfang: 39 cm
*Brustumfang: 68 cm
*Bauchumfang: 59 cm
*Gewicht: folgt
*Kastriert: ja
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Bulgarien – Pet Sisters
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: nicht bekannt
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Die süße Maus ist sozial, freundlich, verspielt und sucht die Aufmerksamkeit ihrer Menschen.
Mit ihren Artgenossen versteht sie sich gut.
Allerdings schützt sie ihr Futter bedingt durch das Leben im öffentlichen Tierheim, wo das Futter knapp ist. Sie muss noch vieles lernen.
Geschichte: Sie wurde mit ihrer Schwester Pipi (1) als Welpen gefunden und ins öffentliche Tierheim in Devin gebracht.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Pipi 2 reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt mit EU Heimtierausweis in ihr neues Zuhause.
Wenn du ihr ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Außerdem, werden noch bessere Bilder nachgereicht!
Bei Interesse bitte nachfragen!
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.