Dürfen wir vorstellen: Rulo, ein entzückender Martin-Welpe, der zusammen mit seinen Geschwistern vor zwei Monaten, Anfang Juni, das Licht der Welt erblickte. Ihre tapfere Mutter wurde verlassen und brachte ihre Welpen allein auf dem Land zur Welt, auf einem Feld. Sie konnten gerettet werden und befinden sich nun in unserem Tierheim in Spanien. Jetzt sind die drei Kleinen bereit, die Welt zu entdecken und suchen bald nach einem liebevollen Zuhause.
Rulo und seine Geschwister verstehen sich gut mit anderen Hunden und sogar mit Katzen. Diese kleinen Schätze sind nicht nur edel und süß, sondern auch anfangs noch etwas schüchtern, da sie in einer menschenfreien Umgebung geboren wurden. Doch wir sind sicher, dass sie nach der Adoption und Eingewöhnung zu fantastischen Gefährten heranwachsen werden.
Rulo wird, wie es für einen Mastin-Welpen typisch ist, ausgewachsen ein großer Hund werden. Aber lassen Sie sich nicht von seiner zukünftigen Größe täuschen – er ist ein sanfter, lieber Schatz. Dieser kleine Teddy braucht eine Familie, die ihm mit Geduld und Liebe zeigt, wie schön das Leben sein kann und was ein Welpe wissen sollte. Wie jeder Welpe wird auch er noch viel lernen müssen. Es ist wichtig, sich über die Bedürfnisse eines Welpen und die speziellen Eigenschaften der Rasse Mastin informieren.
Wer hat ein Herz für Rulo und möchte ihm ein sicheres, liebevolles Zuhause schenken? Mit Ihrer Zuneigung und Fürsorge wird Rulo sich zu einem treuen und liebevollen Begleiter entwickeln.
https://www.youtube.com/watch?v=LD-IU82yF64
Für weitere Informationen und bei Interesse, Rulo ein Zuhause zu schenken, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail, mit ein paar Informationen zu sich und einer Telefonnummer.
Andernfalls können wir uns bedauerlicherweise nicht zurückmelden.
Kontakt: hunderettung.costablanca@yahoo.de
Rulo wird entwurmt, geimpft, gechipt und mit Heimtierausweis vermittelt.
Hunderettung e.V.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.