ID-Nummer598303
Tierheim NameDobermann Nothilfe e.V.
RufnameRUDY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun
im Tierheim seit07.06.2024
letzte Aktualisierung07.06.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Rudy
Rasse : Mischling
Geschlecht: männlich/kastriert
Geboren: ca 2022
Größe/ Gewicht: ca 40 cm/ca 10 kg
Verträglichkeit mit Artgenossen: ja/ Hündinnen bevorzugt
Verträglichkeit mit Katzen: nicht bekannt
Verträglichkeit mit Kindern: ja
Besonderheit: keine
Aufenthalt: Polen
Woher Rudy ursprünglich kam und was er erlebt hat, kann er uns leider nicht erzählen. Aus seinem momentanen Verhalten heraus, können seine Erfahrungen allerdings nicht immer gut gewesen sein.
Rudy liebt Frauen und Kinder. Männer hingegen haben es da schon schwerer und Rudy kann das auch deutlich zum Ausdruck bringen. Sein Verhalten gegenüber Hunden ist unterschiedlich. Wenn ein Hund sich freundlich nähert, dann stellt auch Rudy gerne schnell und bereitwillig den Kontakt her und fordert auch zum Spielen auf. Bei nicht so freundlichen Artgenossen kann er auch dementsprechend reagieren. Vor Pferden hat Rudy schreckliche Angst. Wir denken, dass auch sein Verhalten gegenüber Männern und teilweise gegen Artgenossen auf Unsicherheit und Angst basieren.
Rudy sucht ein Hundeerfahrenes Zuhause. Ein reiner Frauenhaushalt wäre natürlich perfekt, oder ein ruhiger geduldiger Mann in der Familie, der sich anfangs zurücknehmen kann und Rudy von sich aus kommen lässt. Rudy ist kein übler Kerl, er ist ein fröhlicher, temperamentvoller, cleverer Hund, der in den richtigen Händen aufblühen wird . Wir denken, dass Rudy bei unseren polnischen Kollegen zwischenzeitlich schon gute Fortschritte machen wird.
Weitere Infos folgen….
Infos unter:
Anja.sierocki@dobermann-nothilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.