ID-Nummer598272
Tierheim NameStray Einsame Vierbeiner e.V.
RufnameVOULA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
1 Monat
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit06.06.2024
letzte Aktualisierung22.02.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
ca. 23 kg - ca. 55 cm SH
Voulas Geschichte in Kürze:
Rania schreibt: “Voula wurde vor einem Monat von der Gemeinde kastriert und dann in die Pension gebracht, die mit der Gemeinde zusammenarbeitet. Ihr vornehmes Aussehen und ihr wunderbarer Charakter waren der Hauptgrund dafür, dass sie nicht wieder auf die Straße musste. Alle waren sich einig, ihr eine Chance zur Adoption zu geben, denn das Leben auf der Straße wäre für das süße Mädchen tödlich gewesen. Voula versteht sich gut mit allen Hunden, aber sie ist ein Hund, der sich voll auf Menschen konzentriert. Sie sucht eine eigene Familie, in der sie aufblühen und ihr Bestes geben kann. (06.06.2024)
16.10.2024: Wir haben neue Bilder von der bezaubernden Voula bekommen. Sie ist eine bildhübsche Hündin und ihr geht es richtig gut, wie man sieht. Jetzt fehlen ihr zu ihrem Glück nur noch die passenden Menschen. Ihr Köfferchen wäre schnell gepackt. Wer verliebt sich in sie?
17.07.2024: Voula hat uns neue Fotos geschickt. Sie ist ganz einfach bezaubernd
Sollten Sie eine treue Partnerin suchen, die Freude am Lernen hat und sich eng an Sie anschließen wird, dann sind Sie bei Voula genau richtig. Wenden Sie sich dann gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Voula wartet darauf, gemeinsam mit Ihnen durchstarten zu können.
Ansprechpartnerin Sabrina Böker
Email: s.boeker@stray-ev.de
Voulas Homepagebeitrag:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/huendinnen-hunde/voula/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.