Wie so vielen Hunden erging es auch LESAN. Er wurde als kleiner Welpe auf die Straße gesetzt und seinem Schicksal überlassen. Glücklicherweise eilte ihm unsere Tierschützerin Bea zu Hilfe und nahm ihn in ihr Shelter auf. Dort lebt der Jungspund nun und zeigt sich dort sehr verträglich mit Artgenossen. Er wartet sehnsüchtig auf seine Menschen, denn in Beas Shelter bleibt bei den vielen Hunden kaum Zeit für ihn.
Für den inzwischen ca. 55 cm großen LESAN suchen wir einen geeigneten und tollen Platz bei lieben Menschen mit Familienanschluss für immer. Er soll spüren, wie schön das Leben sein kann. Über Wiesen flitzen, mit Hundekumpels toben, schmusen, all das soll Wirklichkeit für LESAN werden.
Selbstverständlich müssen in seinem Zuhause die nötige Zeit, Geduld und Einfühlungsvermögen für einen Junghund vorhanden sein. Vermutlich durfte er noch nicht allzu viel kennenlernen.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule wäre für LESAN sicher ein großes Abenteuer und endlich könnte er unbeschwert mit anderen Hundefreunden spielen und toben.
Wer möchte künftig mit diesem Prachtburschen durchs Leben marschieren?
Sein Vermittler Harald Merkel freut sich auf Ihre Anfrage unter 0170 244 81 61 oder per Email an h.merkel@casa-animale.de
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
https://casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft/
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LESAN wird geimpft, entwurmt und gechipt nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird LESAN nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/uv8myFObHZE?feature=share
https://www.youtube.com/shorts/volTeXuDdb8?feature=share
https://youtu.be/6keK-BIl0EY
https://youtu.be/YA8MPArnF5Y
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.