Andújar, den 08.05.2024
Lange lebte Chica auf den Feldern in der Nähe Andújars. Sie schlug sich alleine durch, mied Menschen, so gut es ging, und versuchte zu überleben.
Eine Familie beobachtete die Hündin einige Zeit lang und verständigte dann die Stadt, um sie einfangen zu lassen. Die Arbeiter brachten Chica in die Alte Perrera, das öffentliche Tierheim der Stadt, von wo aus kaum ein Hund ein neues Zuhause findet. Chica lebte fast die gesamte Zeit über in ihrem Zwinger und konnte nur einmal in der Woche in den Auslauf gehen.
Also übernahmen wir Chica aus der Alten Perrera und brachten sie ins Refugio. Hier hat die ängstliche Hündin nun Platz, viel Auslauf und kann sich Stück für Stück an Menschen gewöhnen. Aktuell lässt Chica sich nicht freiwillig anfassen. Sie ist sehr sensibel und hat das Vertrauen in Menschen verloren. Es wird ein langer Weg sein, ihr dieses Schritt für Schritt zurückzugeben.
Chica versteht sich mit allen Hunden gut, sie ist sehr sozial und kann daher gerne in ein Zuhause mit weiteren Hunden vermittelt werden.
Wir suchen für diese schöne und besondere Hündin Menschen, die einem haltlosen Hund eine Zukunft schenken wollen. Chica ist kein Hund, der nach zwei Tagen lange Spaziergänge macht, nach dreien Aufzug fährt und nach einer Woche mit zum Einkaufen kommt. Chica braucht Zeit und vor allem verständige Menschen, dann wird sie sich zu einer wunderbaren Begleiterin entwickeln, die sich nicht mehr vor jedem Menschen fürchtet und tatsächlich ihr Leben genießen kann.
Denken Sie, Sie sind dieser besondere Mensch? Dann melden Sie sich!
Aufenthaltsort Spanien / Andújar
Größe ca. 56 cm
Listenhund nein
Katzenverträglich unbekannt
Vermittlungsgebiet Bundesweit
Schutzgebühr 270 € zzgl. Transportkosten (ca. 110 €)
Vermittlerin Olga Prosvetova
E-Mail o.prosvetova@vergessene-pfoten.de
Telefon Bitte um Kontaktaufnahme per E-Mail
www.vergessene-pfoten.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.