ID-Nummer596728
Tierheim NameTierschutzverein Lemuria e.V.
RufnameALINA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
6 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit18.05.2024
letzte Aktualisierung24.07.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
HÜNDIN
ALINA
Mischling, kastriert
Geb. ca. 08/2022
Ca. 42 cm
Noch in der Slowakei
Die kleine Alina wurde von der Straße gerettet und ist nun auch schon einige Zeit im Tierheim, wo sie auf ihre Entdeckung wartet. Leider durfte sie menschliche Nähe nie wirklich kennenlernen und hatte daher anfangs große Angst vor dem Kontakt mit uns. Mittlerweile allerdings, hat sie verstanden, dass man ihr nichts Böses möchte und man es gut mit ihr meint. Trotzdem wird Alina in einer neuen, unbekannten Umgebung eine Weile benötigen und erst einmal verängstigt sein. In ihrer Angst zeigt sie sich stets defensiv und NICHT aggressiv! Wenn sie sich fürchtet, legt sie sich einfach auf den Boden und friert ein.
Alina ist eine sehr sensible, freundliche und liebe Seele, die hundeerfahrene Menschen sucht, welche ihr Zeit geben und sie mit Herz und Verstand an eine neue Welt gewöhnen. Geduld ist bei ihr das Zauberwort. Da sie sich im Tierheim gut mit ihren Artgenossen versteht, wäre ein souveräner Ersthund sicherlich von Vorteil für Alina und würde die Eingewöhnung erleichtern. Kinder würden sie überfordern und sollten daher nicht im Haushalt leben.
Wenn Sie sich für unsere sensible Hundedame interessieren und ihr mit Verständnis und Geduld die Sonnenseite des Hundelebens zeigen möchten, dann melden Sie sich bitte.
Alina kommt gechipt, geimpft, kastriert, auf Anaplasmose, Ehrlichiose, Borreliose, Herzwürmer getestet und hat einen EU-Heimtierausweis.
Ansprechpartner:
Carmen Hess
Handy: 0172 / 4636607
E-Mail: carmenhess@tierschutz-lemuria.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.