Lotti Ca. 02/2024 geboren, ENDGRÖßE ca. 50cm,ca. 25kg, geimpft, gechippt, tierärztlich untersucht
Die zierliche, junge Hundedame ist nicht nur optisch wunderschön, sie hat auch ein freundliches und offenes Wesen. Die Tierschützerin in Rumänien beschreibt sie als kleinen Sonnenschein. Bei fremden Menschen braucht sie einen Moment aufzutauen, ist aber gut bestechbar und taut daher relativ schnell auf. Ausgewachsen wird sie vermutlich mittelgroß werden.
Die kleine Mischlingshündin ist mit anderen jungen Hunden zusammen im Zwinger, mit denen sie gerne spielt. Gerne sucht sie die Zuneigung der Tierschützerin.
Ohne Mama wurde sie ganz alleine auf der Straße gefunden, vermutlich wurde sie erst zuvor ausgesetzt. Sie hatte das große Glück, dass unsere Tierschützerin sie fand und mit in unser Shelter nahm.
Wir wünschen uns sehr, dass diese hübsche Hündin, bald in einem richtigen Zuhause sein darf und kennenlernen darf, was es heißt, einen warmen Platz zu haben, geliebt zu werden und nicht mehr Hunger leiden zu müssen. Ihre neuen Menschen, sollten wissen, was es bedeutet, einen jungen Hund aufzunehmen. Natürlich kennt sie vieles noch nicht und wird vermutlich am Anfang unsicher in manchen Situationen reagieren. Viele Alltagssituationen sind für Hunde aus Rumänien anfangs nicht selbstverständlich. Meist haben die Hunde noch nie in einem Haus gelebt, sind noch nie Auto gefahren, noch sind sie Stubenrein.
Vor allem für Stubenreinheit und allein bleiben brauchen junge Hunde oft lange Eingewöhnungszeit.
Gesucht werden Menschen, die ihr Zeit zum Ankommen lassen und ihr geduldig mit Liebe und Zeit die Welt zeigen. Die nicht erwarten, dass der Hund sofort funktioniert.
Sie ist gechippt, geimpft, entwurmt und tierärztlich untersucht.
Sie wird nur mit einem Schutzvertrag, gegen eine Schutzgebühr, nach einer vorherigen Vorkontrolle vermittelt.
Meldet euch gerne bei uns:
Telefon: 0163 6306386
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.