ID-Nummer596178
Tierheim NameTierfreunde tierischgeholfen
RufnameBLÜMCHEN
RasseDeutscher Schäferhund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
1 Monat
Farbeweiß
im Tierheim seit20.05.2024
letzte Aktualisierung10.01.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Blümchen (Polly)
Rasse: Mischling
Geschlecht: weiblich / kastriert
Größe: ca. 45 cm / im Wachstum
geboren: ca. 01/2024
Aufenthaltsort: D-53840 Troisdorf
vorher: Rumänien/Campulung
Unser Verein leistet Vermittlungshilfe, Vermittlung im Umkreis von ca. 200 km
Beschreibung:
Blümchen ist eine aktive, muntere Junghündin, die seit Mitte Juni bei uns zur Pflege lebt. Sie ist ausgesprochen sozialkompetent im Umgang mit anderen Hunden. Sie ist verträglich, nicht aufdringlich, versucht freundlich auf andere Hunde zuzugehen und überschreitet keine Grenzen. Blümchen fährt bereits gut im Auto mit und läuft an der Leine. Sie ist noch unsicher in neuen Situationen, aber orientiert sich gut an mir als Bezugsperson. Blümchen wird bevorzugt in ein zu Hause mit Garten und Hundeerfahrung vermittelt. Wie groß sie genau wird, kann ich derzeit nur schätzen (45-50cm ca.). Blümchen hatte Räude, wurde aber bereits dagegen behandelt. Sie sollte weitere 6-12 Monate ein Präparat erhalten. Blümchen ist geimpft, gechipt und kastriert. Sie wurde in Deutschland tierärztlich untersucht und entwurmt. Sie wird nach einem persönlichen Kennenlernen mit Schutzvertrag vermittelt. Umkreis: Ca. 200 km rund um Troisdorf. Geeignet: Mehrhundehaltung, Wohnraum mit eingezäuntem Garten, entspannte Menschen mit etwas Erfahrung, Familien mit Kindern ab ca. 10 Jahren. Nicht geeignet für: Anfänger, ältere Menschen, Vollzeitberufstätige, Familien mit kleinen Kindern, Menschen in zentraler Wohnlage, unsichere Personen.
Update
Neue Fotos: 22.112024.
Link zum Album:
https://www.facebook.com/media/set/?set=a.1007014384763948&type=3
Kontakt:
Ulla Rädisch
E-Mail: pflegefelle-mit-herz@gmx.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.