ID-Nummer596121
Tierheim NameDobermann Nothilfe e.V.
RufnameGOOFY
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbebraun
im Tierheim seit19.05.2024
letzte Aktualisierung28.03.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Anfänger
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Goofy
Rasse: Mischling
Geschlecht: männlich/kastriert
Größe/Gewicht: ca 50cm/ca 20kg
Geboren:ca.2023
Verträglichkeit mit Hunden: ja
Verträglichkeit mit Katzen: nicht bekannt
Kinder: ja
Besonderheiten: nein
Aufenthalt: Deutschland/33181 Bad Wünnenberg
Goofy landete eines Tages in einem polnischen Tierheim. Dort war er sehr traurig, er wirkte verloren und still und fast so, als hätte er sich schon in sein Schicksal ergeben.
Das gehört nun zum Glück der Vergangenheit an. Seit Anfang März befindet sich Goofy nun in Deutschland und ist auf der Suche nach seinem Für-Immer-Zuhause.
Goofy zeigt sich hier als sehr lieber, freundlicher und aufgeschlossener Hund. Wenn man ihm etwas Aufmerksamkeit schenkt, dann genießt er es in vollen Zügen. Goofy hat ein ausgeglichenes und zuverlässiges Wesen und wird bestimmt ein toller Familienhund sein, der ganz viel Potential mitbringt. Er möchte so gerne endlich ein geliebtes Familienmitglied sein. Er möchte erleben wie schön ein Hundeleben sein kann und gemeinsam mit seinen Menschen aktiv in der Natur unterwegs sein und viele spannende Dinge erleben und lernen. Goofy ist ein anpassungsfähiger Hund, der sicherlich auch gut zu Kindern oder auch motivierten Hundeanfängern vermittelt werden kann. Mit seinen Artgenossen versteht er sich gut und ist immer für ein Spielchen zu begeistern.
Goofy sucht unternehmungslustige Menschen, die ihm die Welt zeigen und ihm ein erfülltes und glückliches Hundeleben ermöglichen.
Goofy kann gerne in 33181 Bad Wünnenberg besucht werden.
Infos unter:
Anja.sierocki@dobermann-nothilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.