ID-Nummer595926
Tierheim NameNapfsucher e.V.
RufnameCASH
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Farbebraun
im Tierheim seit17.05.2024
letzte Aktualisierung17.05.2024
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Cash
Alter: 2 Jahre
Größe: 65 cm
Charakter: zurückhaltend
Aufenthalt: 32699 Extertal
Cash ist ein wunderbarer Hund mit einigen Besonderheiten. Er ist groß und wäre doch so gern ein Schoßhund. Dieser wunderschöne Hund läuft sehr gut an der Leine. Er fährt problemlos im Auto mit. Stubenrein ist er natürlich auch. Unser Prinzenbub ist sozial in einer Hundegruppe und völlig frei von Aggressionen. Alleine bleibt er ebenfalls.
Jetzt kommen wir zu unserer Einschätzung. Cash sucht hundeerfahrene Menschen. Er reagiert in neuen Situationen unsicher. Obwohl er in Rumänien in einer Pflegestelle aufwuchs und mit dem Wohnen im Haus überhaupt kein Problem hat, gibt es Unsicherheiten mit Menschen. Besucher können ihn schon mal aus der Fassung bringen.
Je mehr Vertrauen er zu seiner Bezugsperson hat, je besser läuft das Zusammenleben.
Seine zukünftigen Lieblingsmenschen sollten ihn leiten können. Es wäre sicher gut sich eine/n guten Trainer/in an die Seite zu nehmen. Wir suchen einen Platz auf dem Land, gern mit eingezäuntem Garten. Cash liebt Frauen und er bindet sich stark.
Für Cash ist das Tragen eines Sicherheitsgeschirres ( das bekommt er mit ), eines Trackers und die Doppelsicherung am Körper des Hundeführers ein Bestandteil des Tierschutzvertrages. Wer dazu bereit ist und diesen wirklich lieben Hund kennenlernen möchte, meldet sich bei Napfsucher e.V.
WhatsApp: 0176 239 089 63
Email: napfsucher.ev@web.de
Hinterlassen Sie gern eine Nachricht mit Ihrem Namen und Ihrem Anliegen.
Cash ist geimpft, gechipt und kastriert. Er wurde negativ auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.