ID-Nummer584805
Tierheim NameTierschutzverein Franz von Assisi e.V.
RufnameNEVIO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
1 Monat
Farbehellbraun
im Tierheim seit08.05.2024
letzte Aktualisierung08.05.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Nevio
Rasse: Mischling
Geschlecht: m
Geboren: 01/2023
Größe: 53 cm
Gewicht: 23 kg
Kastriert: ja
Geimpft: ja
Kennzeichnung: Chip
Verträglich: ja
Unverträglich: n.b.
Stubenrein: nein
Beschreibung:
Nevio ist ein unheimlich anhänglicher und aufgeweckter junger Rüde. Er ist aufgeschlossen allen Menschen gegenüber und möchte jeden, der sich mit ihm auch nur kurz beschäftigt, von sich überzeugen. Dabei geht auch mal seine überschüssige Energie mit ihm durch und man oder frau wird sozusagen “niedergeknutscht”. Er lässt sich andererseits auch gut zur Ruhe bringen.
Man merkt ihm an, dass das Leben in der Pension absolut nichts für ihn ist. Er möchte toben, spielen, rumkaspern - und natürlich etwas lernen. Mit Nevio kann man ganz bestimmt viel unternehmen, vom Joggingpartner bis zum gemeinsamen Hundesport ist alles möglich. Dazu ist natürlich eine liebevolle und konsequente Erziehung erforderlich.
Wir können uns für Nevio aktive Einzelpersonen oder eine Familie vorstellen, die sich einen so tollen Hund wünschen. Kinder sollten schon etwas älter und standfest sein und mit der ausgelassenen Art von Nevio umzugehen. Auch als Zweithund ist Nevio sicher geeignet, da er sehr verträglich ist.
Fühlen Sie sich angesprochen und möchten Nevio sein Zuhause geben? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf.
Kontakt für Fragen
Kontakt: Frau Schnell
Tel. 01520 1374894
Email: anfrage@tierschutzverein-franzvonassisi.de
Abgabe nur nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.