ID-Nummer584328
Tierheim NameVox Animalis e.V.
RufnameMOGLI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
1 Monat
Farbeschwarz
im Tierheim seit30.04.2024
letzte Aktualisierung22.05.2024
AufenthaltsortAusland
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Mogli wurde zusammen mit seinen 3 Geschwistern Anfang Januar 2024 auf einer Mülldeponie in Gracac geboren. Die fürsorgliche Mutterhündin versorgte die 4 Geschwister, bis sie in die Auffangstation nach Gracac kamen.
Er ist ein lebhafter und abenteuerlustiger Welpe, hat von Anfang an seine Neugier und seinen Spieltrieb unter Beweis gestellt. Zusammen mit seinen drei Geschwistern erkundet er gerne sein Umfeld und ist - typisch Welpe - ständig auf der Suche nach Spaß und Aufregung. Er liebt es, neue Dinge zu erforschen, sei es das Herumtollen mit seinen Geschwistern oder das Erkunden von versteckten Ecken der Auffangstation.
Obwohl Mogli ein echter Draufgänger ist, hat er auch ein großes Herz und ist sehr sozial. Er versteht sich gut mit den anderen Welpen und zeigt sich als verspielter Raufbold, der jedoch niemals böse Absichten hegt. Seine fröhliche Art ist ansteckend.
Mogli hat auch schon erste Begegnungen mit Katzen gehabt und zeigt sich hier als freundlicher und neugieriger Zeitgenosse, der gerne neue Freundschaften schließt.
Mogli wird voraussichtlich einmal mittelgroß werden. (Mai 2024 43 cm) Selbstverständlich ist er gechippt und geimpft. Eine Kastration findet je nach Entwicklung und Gesundheitszustand statt. Ein Test auf Mittelmeerkrankheiten wird vor der Ausreise durchgeführt.
Wenn Sie auf der Suche nach einem verspielten, verschmusten Hund sind, der Ihr Zuhause mit Freude und Liebe bereichert, könnte Mogli der perfekte Familienzuwachs sein. Kontaktieren Sie uns, indem Sie unseren Fragebogen ausfüllen. Mogli wird nur mit positiver Vorkontrolle, Tierschutzvertrag und Schutzgebühr vermittelt. Vielen Dank!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.