64 cm SH/ 20 kg
Phoebus Geschichte in Kürze:
Die fünf Welpen wurden von einer streunenden Schäferhund-Mischlingsmutter in einem Dorf in der Nähe von Drama geboren. Es gibt viele Bauernhöfe und Schafhirten halten Hunde. Bei jeder Geburt behalten sie ein oder zwei Welpen und lassen den Rest zurück, um zu verhungern oder sie werden von Wölfen gefressen oder von ausgewachsenen Rüden getötet. Diese Familie hatte Glück. Die Mutter brachte ihre Welpen in der Nähe des Hauses einer Tierfreundin zur Welt. Von Anfang an kümmerte sie sich um die Welpen, brachte sie in einen sichereren Bereich in einem verlassenen alten Haus. Als sie anfingen an, ihrer Mutter außerhalb des sicheren Bereichs zu folgen, wurde die Gefahr immer größer, von einem Auto und anderen Gefahren getötet zu werden. So nahmen wir sie in Pflege. (20.04.2024)
23.02.2025: Phoebus ist ein sehr schöner Junghund geworden. Er ist schüchtern, was bedeutet, dass er ein wenig Zeit braucht, aber wenn er aufgetaut ist, ist er ein Charmeur.
Er ist verträglich mit anderen Hunden, mittelaktiv und verspielt.
03.07.2024: Phoebus wächst und wächst … Es gibt neue Fotos und ein Video.
Verspielt wie alle Welpen
20.04.2024: Phoebus beginnt schüchtern, aber nicht ängstlich. Er hat eine starke Persönlichkeit und kontrolliert gerne das Rudel. Er möchte auch Streicheln und menschlichen Kontakt genießen, aber er geht auf Nummer sicher. Er ist fröhlich und verspielt wie ein Welpe.
Sollten Sie sich für den tollen, jungen Phoebus interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin, die Ihnen gerne noch viel mehr zu Phoebus erzählen kann, oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Brigitte Meschkat / Stray - einsame Vierbeiner e.V.
Tel.: 01733288990
Mail: b.meschkat@stray-ev.de
Phoebus Beitrag auf unserer Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/phoebus/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.