SHOKO - GIBST DU MIR EINE CHANCE???
Dieser hübsche Hundeschatz sucht eine liebevolle Familie!
Er ist anfangs schüchtern aber sobald er angekommen ist liebt er die Aufmerksamkeit und Zuwendung seiner Menschen?
Name: Shoko
*Geschlecht: männlich
*Geburtsdatum: ca. 15.03.2023
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen
*Schulterhöhe: ca. 61 cm
*Schulterhöhe mit Kopf: 71 cm
*Halsumfang: 44 cm
*Brustumfang: 73 cm
*Bauchumfang: 60 cm
*Gewicht: folgt
*Kastriert: bei Ausreise
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Bulgarien – Pet Sisters
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: vermutlich schon, siehe Charakter
Verträglich mit Kindern: ja, sollten schon etwas älter sein
Charakter: Shoko ist ein freundlicher aber etwas ängstlicher Hund, der menschliche Gesellschaft, Aufmerksamkeit und Streicheleinheiten liebt & zu schätzen weiß.
Er wird einige Zeit brauchen, um sich an seinen Menschen zu gewöhnen und keine Angst zu haben.
Daher sollten Kinder im neuen Zuhause schon älter sein.
Mit seinen Artgenossen versteht er sich gut, Katzen interessieren ihn nicht.
Geschichte: Vor einem Jahr wurde eine trächtige Hündin vor dem Tierheim unserer Tierschützer ausgesetzt, wo ihr geholfen wurde 7 gesunde Welpen zur Welt zu bringen. Shoko ist einer von ihnen.
Im Tierheim wächst er sozialisiert mit anderen Hunden, seinen Brüdern und Schwestern, Besuchern und deren Kindern (in unterschiedlichem Alter) auf.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Shoko reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt, mit EU Heimtierausweis in sein neues Zuhause.
Wenn du ihm ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.