AMIRA - ENDLICH HOFFNUNG FÜR MICH!?
Die süße Amira ist eine der Hunde, die aus der Finsternis gerettet wurden! Ihr bisheriges Leben hat sie in Dunkelheit und Trostlosigkeit verbracht, so viel wichtige Lebenszeit verloren!
JETZT sieht sie endlich Licht am Ende des Tunnels und hofft in eine tolle und liebevolle Familie reisen zu dürfen, die ihr ein schönes Leben zeigen! Das hat sie verdient!
Name: Amira
*Geschlecht: weiblich
*Geboren: ca. 09.12.2019
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen
*Schulterhöhe: folgt
*Gewicht: ca. 20 Kg
*Kastriert: ja
*Besonderheiten: leicht schiefe Vorderbeine, vermutlich aufgrund Mangelernährung
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Bulgarien – Pet Sisters
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: nicht bekannt
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Die süße Maus ist trotz all ihrer Zeit in der Dunkelheit sehr freundlich und offen für neue Menschen und ihre neue Umgebung.
Sie versteht sich gut mit anderen Hunden.
Geschichte: Sie lebte seit ihrer Geburt im schrecklichen Devin Shelter in einem dunklen Raum bis die Pet Sisters sie zu sich geholt haben.
Ihre Vorderbeine sind etwas schief, höchstwahrscheinlich aufgrund von Mangelernährung am Anfang. Außerdem ist sie jetzt auf Diät, da sie abnehmen muss.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Amira reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt mit EU Heimtierausweis in ihr neues Zuhause.
Wenn du ihr ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.