ID-Nummer570927
Tierheim NameGlück für Pfoten e.V.-Der Weg in ein neues Leben
RufnameBUDDHA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich
Alter 2 Jahre
,
5 Monate
Farbebeige-weiß
im Tierheim seit11.03.2024
letzte Aktualisierung31.03.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Buddha
Rasse: Mischling
Geschlecht: Hündin
Alter: ge, ca. 11 / 2022
Kastriert: bei Ausreise
Größe: 40 - 50 cm
Aufenthaltsort: Tierheim Törökszentmiklos ( Ungarn )
Die liebe Buddha sucht ein Zuhause zum ankommen
Das freundliche Hundemädchen Buddha wurde auf der Straße entdeckt und ins sichere Tierheim gebracht. Von dort kam sie im Februar 2023 zu einer Familie in Ungarn. Leider war der dort angelegene Garten nicht ausreichend gesichert, sodass die Hündin mehrfach aus dem Garten entlaufen ist. Bei dieser Familie soll Buddha nun nicht mehr bleiben, sodass sie nun wieder im Tierheim versorgt wird. Nun wünschen wir Buddha, dass sie bald eine Familie findet, in der ihre Reise endet und sie die Aufmerksamkeit und Liebe erhält, die sie verdient. Buddha hat ein aufwecktes und fröhliches Wesen. Spielen, lange Spaziergänge und mit Herrchen oder Frauchen Zeit verbringen, sind für sie das tollste! Menschen gegenüber hat sie sich bisher in unserem Partnertierheim und bei dem bisherigen Besitzer freundlich und aufgeschlossen gezeigt, genauso mit ihren Artgenossen kam sie bisher wunderbar zurecht.
Kontakt:
Glück für Pfoten e.V. – Der Weg in ein neues Leben –
Frau Simon
Tel. und WhatsApp: 0172/2991040
Mail: m.simon@glueck-fuer-pfoten.de
Schutzgebühr: 410 €
Da wir berufstätig sind, können wir uns u. U. erst einige Stunden später bei Ihnen zurückmelden. Am besten kontaktieren Sie die o. g. Vermittlerin zunächst schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) und bitten um Rückruf (ggf. Mitteilung der Telefonnummer nicht vergessen). Bitte haben Sie etwas Geduld!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.