Unser Ignat hatte noch nie eine eigene Familie und möchte so gern Menschen nur für sich allein. Der süße Bub ist ca. 7-8 Jahre, 38cm hoch und wiegt ca. 11kg.
Ignat lebt seit vielen jahren in einem Tierheim. Obwohl er anhänglich und gehorsam ist und gut an der Leine läuft, achtete niemand auf ihn, da sich seine Hinterbeine aufgrund einer Beckenverletzung nicht richtig bewegen konnten.
Das Gehen fällt ihm schwer, aber gleichzeitig hat er gelernt, mit leichtem Sprung zu laufen.
Ignat ist eher klein, hat kurzes Haar, einen ruhigen Charakter und liebt es auf einem weichen Stuhl zu liegen - ideal für das Leben in einer Wohnung.
Vor einigen Jahren wurde Ignat von Freiwilligen ans Meer gebracht.
Am Vorabend der Reise verbrachte Ignat die Nacht in der Wohnung und ertrug es bis zum Morgen. Er verhielt sich im Auto perfekt, als ob er immer schon im Auto gefahren wäre. An der Küste war er iimmer nah bei den Menschen.
Ignat kennt seinen Name gut und geht immer gehorsam auf den Anruf zu einer Person ein.
Ignat ist nicht mehr jung und deshalb möchten wir wirklich dass er den Rest seines Lebens auf einem weichen Sofa verbringt, umgeben von der Liebe eines Menschen.
Wenn Ignat nach Deutschland kommt, ist er gechipt, entwurmt und natürlich geimpft.
Wer mag dem lieben Bub ein Zuhause geben?
Da ich ein Tierschutzhund bin werde ich nur mit vorheriger Platzkontrolle, mit Abgabevertrag und Zahlung einer Aufwandsentschädigung in die allerbesten Hände abgegeben.
Bitte lesen Sie vor Kontaktaufnahme unsere Informationen zur Vermittlung auf unserer Homepage: www.hunderettung-kasachstan.de
Der Anbieter "Hunderettung Kasachstan e.V." besitzt eine Erlaubnis nach §11 Tierschutzgesetz und garantiert die Durchführung und/oder Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Tiergesundheit vor Abgabe eines Tieres. Diese tierärztlichen Behandlungen werden in den EU-Heimtierausweis oder Impfpass eingetragen, welchen der neue Besitzer bei Übergabe des Tieres ausgehändigt bekommt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.