Rasse: Mischling
Geschlecht: Rüde, kastriert
Geboren: 02.09.2020
Farbe: weiß-beige
Größe: 58 cm
Gewicht: 25 kg
Aufenthaltsort: Kalabrien/ Italien
Bimbo hat in seinem bisherigen Leben nichts Schönes erfahren und dennoch begegnet er Menschen mit großer Freundlichkeit.
Er ist regelrecht anhänglich und immer auf der Suche nach einem Menschen, der ihn streicheln möchte und ihm einfach nur Aufmerksamkeit schenkt.
Wir gehen davon aus, dass Bimbo bereits im Welpenalter ausgesetzt wurde, vielleicht gehörte er mal einem ansässigen Schäfer.
Er hatte dann das Glück von einem älteren Mann aufgenommen zu werden und wenigstens eine gewisse Zeit lebte er dort, ein für ihn passendes Hundeleben. Leider verstarb sein Besitzer und Bimbo war wieder einmal auf sich alleine gestellt.
Da er und sein Herrchen abseits lebten, konnte oder wollte sich auch keiner seiner annehmen. So kam es, dass gewisse Leute drohten den Streuner zu vergiften und daher nahm ihn eine Tierschützerin bei sich auf und brachte ihn dadurch erst einmal in Sicherheit. Aber dort kann Bimbo nicht dauerhaft bleiben.
Bimbo versteht sich sehr gut mit Hündinnen, bei Rüden ist es wichtig, dass diese nicht dominant auftreten.
Für Bimbo wäre es wichtig, dass er ausreichend Platz im Freien haben kann, ein Garten sollte unbedingt vorhanden sein.
Nun hoffen wir, dass der Rüde auf diesem Weg doch noch sein endgültiges, liebevolles Zuhause finden wird, er hat es wirklich verdient.
Falls Die Interesse an Bimbo haben sollten, dann melden Sie sich doch bitte bei uns.
Weitere Informationen:
Krankheiten: keine bekannt
gechipt, geimpft
Die Schutzgebühr für einen unserer Hunde beträgt 500,- Euro. Die Transportkosten sind in der Schutzgebühr enthalten.
Alle unsere Hunde reisen geimpft, gechipt und mit EU-Ausweis aus. Sie gehen mit Sicherheitsgeschirr, Halsband und Leine auf die Reise in ihr neues zu Hause.
Organisation: Rifugio Canalba e.V.
Ansprechpartner: Carolin Bärnthaler
Email: caro@rifugio-canalba.de
Besuchen Sie uns auch auf unserer Homepage
www.rifugio-canalba.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.