Aktuelle Beschreibung März 2024:
Angi, die erst Anfang März in ihr neues Zuhause gereist ist, muss dieses leider wieder verlassen.
Die Übernehmer kommen nicht mit Angis Temperament zurecht und eine junge Hündin mit ca. 8 Monaten testet natürlich aus, wie weit sie gehen kann.
Im Tierschutz-Zentrum war Angi mit anderen Artgenossen vergesellschaftet und zeichnete sich lediglich durch Temperament und überschäumende Lebensfreude aus.
Wer ihre Geschichte mitverfolgt hat, weiß auch, dass wir sie als jungen Welpen mit gebrochenem Bein übernommen hatten und Angi natürlich während des Heilungsprozesses in ihrem Bewegungsdrang eingeschränkt war. Daraus wurde auch nie ein Geheimnis gemacht. Da Angi nun aber Nachholbedarf an den Tag legt, dem sich ihre Übernehmer bereits nach kürzester Zeit nicht gewachsen sehen, ist es für alle Beteiligten wohl die beste Lösung für Angi ein zu Hause zu finden, indem man sich auch mit Hundeerziehung befassen möchte.
Mit Angi kommt Leben ins Haus und wir sind uns sicher, dass es jemanden gibt, den die hübsche Hündin anspricht und der darauf vorbereitet ist einen Junghund zu erhalten.
Bitte nehmen Sie mit uns Kontkt auf, wenn Sie mehr über Angi erfahren möchten oder sie kennenlernen wollen.
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Vorgeschichte:
Die kleine Angi wurde Mitte November 2023 im Tierschutz-Zentrum aufgenommen, nachdem sie im zarten Alter von geschätzten 11 Wochen auf der Straße umher lief und sich niemand verantwortlich zeigte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte sie bereits ein gebrochenes Hinterbein, das nun operiert wurde. Derzeit muss sie sich ein wenig schonen, damit der Bruch gut verheilt und der Fixateur wieder entfernt werden kann.
Im Umgang ist sie einfach nur lieb und freut sich, wenn man Zeit für sie hat.
Wir suchen schon jetzt ein gutes Zuhause bei einer netten Familie, Haus und Garten wäre schön. Auch der Besuch einer Hundeschule könnte der kleinen Angi gut gefallen. Möchten Sie ein verantwortungsbewußtes Zuhause anbieten ? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.