Harley ist eine schüchterne Hündin, noch zurückhaltender als ihre ehemalige Gefährtin Queen, mit der sie gemeinsam ins Tierheim kam. Die beiden wurden hungrig und durstig in der Nähe von Xàtiva gefunden. Es war mit viel Geduld und Aufwand verbunden, sie einzufangen und sicher ins Tierheim zu bringen.
Während Queen relativ schnell Vertrauen zu Menschen fasste und adoptiert wurde, tat sich Harley schwerer. Die plötzliche Trennung von Queen verunsicherte sie anfangs stark, da sie sich sehr an ihrer Freundin orientiert hatte. In den ersten Tagen nach Queens Adoption zog sich Harley noch weiter zurück. Mittlerweile zeigt sie gegenüber regelmäßigen Besuchern mehr Zutrauen, bleibt aber insgesamt vorsichtig.
Harley ist neugierig und sucht die Nähe von Menschen, hält dabei jedoch Abstand. Ihr Pfleger Salva kann sie aktuell nur wenig anfassen, doch verglichen mit ihren ersten Tagen im Tierheim sind bereits Fortschritte erkennbar. Wenn man das Gelände betritt, wedelt sie oft schon aus der Ferne mit dem Schwanz, traut sich aber nicht direkt näher. In entspannten Momenten, wenn sie zur Ruhe kommt, lässt sie sich jedoch berühren und genießt es sehr.
Mit anderen Hunden ist Harley verspielt und fröhlich. Sie tobt gerne, jagt Vögel und bewegt sich viel. Besonders ihr ausgeprägter Jagdtrieb ist rassetypisch und sollte in ihrem zukünftigen Zuhause berücksichtigt werden.
Für Harley suchen wir ein ruhiges, einfühlsames Zuhause mit viel Geduld und Verständnis. Ein souveräner Ersthund könnte ihr helfen, Sicherheit zu gewinnen und Vertrauen aufzubauen. Sie benötigt Zeit, um sich an neue Menschen und Umgebungen zu gewöhnen – doch wenn sie erst einmal Vertrauen gefasst hat, zeigt sie sich äußerst anhänglich und verschmust. Harley möchte gefallen und wird mit der richtigen Unterstützung eine treue Begleiterin fürs Leben.
Harley hat eine Schulterhöhe von ca. 58 cm.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.