ID-Nummer566859
Tierheim NameEin Freund fürs Leben e.V.
RufnameAVA
RasseFormosan Mountain Dog
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Farbeschwarz
im Tierheim seit01.09.2024
letzte Aktualisierung23.03.2025
AufenthaltsortPflegestelle
Kinderlieb
nein
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schmusebedürftig
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Ava ist eine im Sommer 2018 geborene Mix - Hündin mit einer Schulterhöhe von ca. 44cm.
Die zierliche Hündin hat die ersten Jahre ihres Lebens in einem Tierheimzwinger verbracht, mit wenig Kontakt zu Menschen.
In ihrer jetzigen Pflegestelle, wo sie zusammen mit einer anderen Hündin lebt, genießt sie sichtlich dass ihre Pflegemama sich ihr liebevoll zuwendet. Ava zeigt sich dort sehr verkuschelt, neugierig und schlau. Sie sucht den Kontakt und die körperliche Nähe zu ihrer Pflegemama und liebt es, gestreichelt zu werden. Aber sie ist auch eine leidenschaftliche Entdeckerin und erkundet aufmerksam den Garten.
Da Ava bei unerwarteten Bewegungen oder Geräuschen noch immer unsicher wird und sich in ihr Körbchen zurückzieht, wünschen wir uns für Ava Menschen, die mit ihrer Schreckhaftigkeit umgehen können und gewillt sind, ihre Körpersprache verstehen zu lernen. Ein Garten sollte auf Seiten von Interessenten vorhanden sein, da es etwas Zeit brauchen wird, bis Ava für Spaziergänge mit neuen Menschen bereit ist. Ein zu Hause mit kleineren Kindern schließen wir momentan aus.
Ava kann sowohl Einzelhund oder auch mit anderen Hunden zusammen leben und bleibt problemlos wenige Stunden allein. Da sie jagdliches Interesse zeigt, wären Kleintiere in ihrer Reichweite nicht sicher.
Ava ist bereits kastriert, geimpft und gechippt. Sie wurde im Rahmen des Reisekrankheitenchecks positiv auf Ehrlichiose getestet und behandelt.
Ava befindet sich in einer Pflegestelle in 16244 Schorfheide bei Berlin und kann dort gern (auch mehrfach) besucht werden.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.