ID-Nummer565426
Tierheim NameTiere in Not Griechenland e.V.
RufnameRICK
RasseJagdhund-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 2 Jahre
,
2 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit18.02.2024
letzte Aktualisierung08.10.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Rick wurde mit Lea gemeinsam auf einem verlassenen Hof gefunden. Die Besitzer waren vor einiger Zeit ausgezogen und hatten die Beiden scheinbar einfach dort zurückgelassen. Die Hunde waren stark ausgehungert und suchten -fast schon exzessiv- nach etwas essbarem auf den umliegenden Feldern. Glücklicherweise fiel genau das einer befreundeten Tierschützerin auf, und so hielt sie an um nach dem Rechten zu sehen. Als sie die Situation erkannte, nahm sie beide Hunde mit zu sich nach Hause, und fragte dann bei Evi um Hilfe an. Inzwischen geht es Rick und Lea wieder gut, und sie konnten sich in Ruhe von ihrem Schicksal erholen.
Rick zeigt viele typische Wesenszüge eines Jagdhundes, er ist einerseits selbstständig und kann seine eigenen Entscheidungen treffen, andererseits steht er jedoch treu bei seinem Begleiter und sucht nahen Kontakt. Er ist anhänglich und harmoniebedürftig, sehr freundlich und auch gutmütig - sowohl zu den anderen Hunden als auch zum Menschen. Aufgrund seiner Sensibilität benötigt er klare Strukturen und einen geregelten Tagesablauf um sich nicht unsicher zu fühlen. Er benötigt ein Zuhause, in dem er entsprechende Bewegung sowie (geistige) Auslastung erfahren darf, er arbeitet viel über seine Nase und wäre von daher sicherlich gut für z.B. Fährtensuche geeignet. Rick ist ein intelligentes und aufgewecktes Bürschchen, der sicherlich einen angenehmen und entspannten Familienhund abgeben wird. Er lernt schnell, und freut sich über jegliche Zuwendung, natürlich muss er noch entsprechende Erziehung genießen. Katzen mag Rick allerdings nicht.
Die Schutzgebühr beträgt 450€.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.