Kori ist ein ca. 2023 geborener Labrador-Mischlingsrüde mit einer Schulterhöhe von ca. 50 - 55 cm.
Kori wurde als Welpe Ende November 2023 allein in einer der Grünflächen am Rande der Stadt gefunden und ins örtliche Tierheim gebracht.
Seither wartet er sehnlichst auf ein liebevolles Zuhause und ein gemütliches warmes Hundebettchen, um in Geborgenheit und Wohlbefinden, glücklich aufwachsen zu können.
Kori ist altersentsprechend, recht lebhaft und agil.
Er spielt, rennt und tobt gern gemeinsam mit den anderen Hunden im Freilauf des Tierheims.
Die Zuwendung und Aufmerksamkeit der dortigen Pfleger genießt er sehr und verhält sich im Tierheim trotz aller Widrigkeiten recht gut.
Leider fehlt jedoch im Tierheim die nötige Zeit, sich diesen Bedürfnissen entsprechend zu widmen.
Der junge freundliche und liebenswerte Rüde sucht nun zu seinem endgültigen Glück, engagierte Menschen, die viel Zeit für ihn haben, ihn fordern und fördern, ihm das Hundeeinmaleins mit Ruhe und Geduld beibringen, bestenfalls verbunden mit regelmäßigen Besuchen in der Hundeschule und ihn aktiv in ihren Alltag integrieren, bei denen Kori endlich die Zuwendung und Fürsorge bekommt, die ihm bisher fehlte.
Mit Artgenossen beiderlei Geschlechts ist Kori bestens kompatibel.
Er spielt, rennt und tobt sehr gern gemeinsam mit den anderen Hunden im Freilauf des Tierheims.
Kori könnte gern und gut zu weiteren sozialverträglichen souveränen Artgenossen, bestenfalls in ähnlichem Alter und ähnlicher Größe, vermittelt werden.
Für Kori wird ein liebevolles Zuhause bei aktiven Menschen gesucht, die viel Zeit für ihn besitzen, sowie Lust und Freude an gemeinsamen Unternehmungen mit ihm haben.
Ein ruhiges ländliches Zuhause und Umfeld wären für ihn wünschenswert und ideal.
Kori wird geimpft, gechippt und auf Mittelmeerkrankheiten getestet vermittelt.
Er befindet sich im Tierheim von Ciudad Real/Spanien.
Die Schutzgebühr für Kori beträgt 430 Euro.
Sie möchten Kori ein Zuhause geben?
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.