50-55 cm SH/ ca. 20 kg
3.2.2025: Der tolle Sherlock Duke ist nun ein erwachsener, junger Rüde und sehnt sich so sehr danach, mehr zu erleben als das hier im Shelter möglich ist. Ob er wohl 2025 endlich entdeckt wird?
Sherlocks-Dukes Geschichte in Kürze:
Zehn kleine Welpen sollten “ entsorgt “ werden. Sie wurden auf einem Hof geboren und waren den Leuten ein Dorn im Auge. Foteini hörte davon und war entsetzt. Obwohl sie keinen Platz mehr frei hatte, holte sie die Hundekinder zu sich in Gehege. Einer der Kleinen ist der süße Sherlock-Duke. ( 17.03.2024 )
19.06.2024: Der kleine Sherlock-Duke hat sich zu einem hübschen Hundejungen entwickelt. Er ist ein wahrer Sonnenschein und wartet auf eine Chance als Familienhund. Sherlock-Duke ist ein freundliches, verspieltes, neugieriges Kerlchen. Foteini schreibt uns, dass er der ideale Familienhund wäre. Darf er hoffen, dass sich jemand in ihn verliebt und sich meldet????
17.03.2024: Der kleine Sherlock-Duke lebt jetzt mit seinen Geschwistern: Cherry-Berry, Dakota-Delfin, Cloud, Dafni-Lea, Fakida, Melody-Love, Sesami, Vafla-Nell und Friny im überfüllten Gehege und wartet auf ein liebevolles Zuhause. Der süße Sherlock-Duke ist ein freundliches Hundekind….sehr lieb, verschmust und natürlich verspielt wie alle Hundekinder in diesem Alter. Wer verliebt sich in den süßen Sherlock-Duke und gibt ihm eine Chance auf ein glückliches Leben als Familienhund, denn das überfüllte Gehege mit Zwingerhaltung ist kein Platz für kleine Hundekinder, die sich nach Liebe und Geborgenheit sehnen.
Wenn Sie sich für Sherlock-Duke interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus. Auch ein aktueller Katzentest kann auf Wunsch gerne noch einmal durchgeführt werden.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Sherlock-Dukes Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/sherlock-duke/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.