50-55 cm SH/ ca. 18 kg
3.2.2025: Die liebe Vafla Nell wartet noch immer darauf, endlich entdeckt zu werden. Ob das neue Jahr ihr wohl endlich Glück bringen wird?
Vafla-Nells Geschichte in Kürze:
Zehn kleine Welpen sollten “ entsorgt “ werden. Sie wurden auf einem Hof geboren und waren den Leuten ein Dorn im Auge. Foteini hörte davon und war entsetzt und holte die Hundekinder zu sich ins Gehege. Eine der Kleinen ist die süße Vafla-Nell.
11.11.2024: Die neuen Bilder von der süßes Vafla-Nell zeigen, wie hübsch sie ist. Sie ist ein Hundemädel zum Verlieben……ein liebenswerter, freundlicher Schatz und könnte auch zu einer Familie mit Kindern vermittelt werden. Sie ist sehr lieb und hat so viel Liebe zu verschenken. Wer schenkt Vafla-Nell sein Herz und holt sie zu sich???
14.06.2024: Die lustige Vafla-Nell schickt uns neue Bilder. Sie ist ein sehr liebes, freundliches Mädel und würde in jede Familie passen, auch in eine Familie mit Kindern.
20.03.2024: Die kleine Vafla-Nell lebt mit ihren Geschwistern: Fakida, Friny, Cherry-Berry, Cloud, Dafni-Lea, Melody-Love, Sesami, Dakota-Delfin und Sherlock-Duke im überfüllten Gehege und wartet auf ein liebevolles Zuhause.
Die süße Vafla-Nell ist ein lustiges, sehr liebes und verspieltes Hundekind. Wer verliebt sich in Vafla-Nell und gibt ihr eine Chance auf ein glückliches Leben als Familienhund, denn das überfüllte Gehege mit Zwingerhaltung ist kein Platz für kleine Hundekinder, die sich nach Liebe und Geborgenheit sehnen.
Wenn Sie Interesse an der süßen Vafla haben, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf der Homepage aus. Vafla-Nells Einstellung zu Katzen kann auf Wunsch gerne auch noch einmal überprüft werden. Fragen Sie dann bitte einfach nach.
Brigitte Meschkat / Stray - einsame Vierbeiner e.V.
Tel.: 01733288990
Mail: b.meschkat@stray-ev.de
Vaflas Beitrag auf unserer Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hundekinder-und-teenies/vafla-nell/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.