?DRINGEND PFLEGESTELLE GESUCHT?
Nilo, der ca. 7 jährige Collie-Landseer Mischling wurde Anfang Februar in einem katastrophalen Zustand auf der Straße in Rumänien/Bukarest gefunden. Seine Zunge war stark verletzt und geschwollen und er blutete aus dem Maul. Er kam sofort in die Klinik, wo alles an nekrotischem Gewebe entfernt wurde.
Nilo wurde in Rumänien untersucht und es zeigten sich vor Ort keine Verhaltensauffälligkeiten.
Als er glücklicherweise nach Deutschland (91325 Adelsdorf) auf seine Pflegestelle reisen durfte, bekam er in den ersten 2 Tagen 2 Anfälle und es stellte sich heraus, dass er Epilepsie hat. Er wurde in einer Klinik neurologisch untersucht, behandelt und ist jetzt medikamentös gut eingestellt.
Nilo hat eine Schulterhöhe von ca. 50-55cm.
Autofahren klappt ziemlich gut und er hat Freude an gemütlichen Spaziergängen, besonders gern mit Artgenossen.
Autos, Jogger und Radfahrer interessieren ihn recht wenig.
Als ehemaliger Straßenhund fehlt ihm nun noch der richtige "Feinschliff". Er ist verspielt und fordert gerne auf, doch muss er noch lernen seine Überschwenglichkeit dabei zu kontrollieren. Ein in die Hose zwicken oder aktive Spielaufforderung lässt sich gut korrigieren. Kinder und Katzen im Haushalt sind deswegen für ihn eher ungeeignet.
Auch braucht Nilo ein verständnisvolles Zuhause, wo er Zeit bekommt sich einzugewöhnen. Die ersten Tage ist er unruhig und lauftriebig, lebt sich aber nach wenigen Tagen gut ein.
Nilo sucht dringenst einen Platz, wo er erstmal richtig ankommen kann und die nötige Zeit bekommt. Nilo gehört zu den Hunden, die WIRKLICH! Hilfe und eine Chance brauchen. Geduld, Verständnis und eine gewisse Belastbarkeit sollten Voraussetzung sein.
Nilo ist gechipt, geimpft, entwurmt, kastriert und negativ auf Mittelmeerkrankheiten getestet worden.
Er wird ausschließlich nach positiver Vorkontrolle und mit Schutzvertrag gegen eine Schutzgebühr vermittelt.
Anfragen bitte nur bei ernsthaftem Interesse und mit kurzer Vorstellung.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.