ID-Nummer552057
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameCHANNI
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Sterilisiert
Alter 3 Jahre
,
4 Monate
Farbecreme-schwarz
im Tierheim seit12.01.2022
letzte Aktualisierung25.06.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Wer eine stets fröhliche, aufgeschlossene und verspielte Begleiterin auf vier Pfoten sucht, wird nun vielleicht fündig. Denn wir möchten hier unsere Channi vorstellen, eine echte Frohnatur! Obwohl sie bereits seit einiger Zeit dem von Lautstärke und Trubel geprägten Tierheimalltag ausgesetzt ist, macht sie aus jedem neuen Tag das Beste – in der Hoffnung darauf, dass sie bald auch das Leben außerhalb des Zwingers kennenlernen darf.
Channi liebt es, wenn sie mit ihrem Kumpel Mato herumalbern kann. Im neuen Zuhause wäre sie daher auch gerne die Spielgefährtin eines vorhandenen Vierbeiners. Trotz ihrer Größe verlangt sie nicht allzu viel körperliche Auslastung. Ein schöner Garten, in welchem Channi sich austoben und spielen kann, wäre neben gemütlichen Spaziergängen genau nach ihrem Geschmack. Von den Kollegen vor Ort wird sie als großartige Familienhündin beschrieben, wobei vorhandene Kinder bereits standfest sein sollten.
Im Kontakt mit Menschen ist Channi sehr gesellig, offen und freundlich. Eine echte Traumhündin, die sich lernwillig zeigt und mit unterstützenden Besuchen der Hundeschule sicherlich zu einer gehorsamen und treuen Begleiterin reifen wird. Wir hoffen, dass Channi nicht mehr allzu lange auf die richtigen Menschen und ihr Reiseticket warten muss.
Schlägt Ihr Herz für unsere verspielte Frohnatur? Wünschen Sie sich eine Spielgefährtin für Ihren vorhandenen Ersthund? Oder haben Sie noch Fragen zu Channi? Melden Sie sich gerne bei ihrer Vermittlerin Franziska Dobermann.
Kontakt: franziska@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.