ID-Nummer538583
Tierheim NameTierfreunde Griechenland e.V.
RufnameARIS
RasseGriechischer Schäferhund-Mix
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
9 Monate
Farbebicolor
im Tierheim seit08.01.2024
letzte Aktualisierung15.01.2024
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Name: Aris
Geschlecht: männlich/kastriert
Alter: geb. ca. Juni 2022
Größe: ca. 60 cm
Gewicht: ca.30 kg
Rasse: Griechischer Schäferhund Mischling
Aufenthaltsort: Griechenland/Tierheim
Beschreibung:
Aris, der Bruder unserer Lotti, die längst ein liebevolles Zuhause in Deutschland gefunden hat, ist leider noch in Griechenland. Er gehört zu den vier Schäferhunden, die von ihrem neuen „Besitzer“ allein gelassen wurden, nachdem der Schäfer verstorben war, die Schafe in Folge verkauft wurden. So lebten die vier sehr jungen Hunde allein in einem Schuppen mitten in den Bergen und wurden von Nachbarn und natürlich von Villi und Aliki versorgt. Nachdem Lotti von einem Wildschwein attackiert worden ist, mehrere Operationen nötig waren, hat Aliki versucht, auch den Bruder aufzunehmen. So ist Aris ins Tierheim gekommen. Leider sind diesem jungen Rüden, wie das in Griechenland oft grausame Art ist, die Ohren gekappt worden! Was ein Schmerz, und nur wegen einer blöden Tradition. Ein Hund hört deshalb nicht besser oder schlechter, einfach grausam!
Dieser tapfere junge Hund, der sehr vorsichtig und liebevoll ist, hat ein warmes Zuhause verdient. Ganz aufmerksam beobachtet Aris die Menschen, versucht, die Mimik zu lesen und zu verstehen. Wie die Schwester ist auch er absolut verschmust und Menschen zugewandt, ist ganz fröhlich und neugierig und verträgt sich mit Mensch, Hunden und auch mit Katzen. Wer mag diesem Herzchen als Freundin oder Freund dienen? Hundeerfahrung und ein eingezäunter Garten sind Voraussetzungen!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.