40 cm SH/ 9 kg
Dexter-Boys Geschichte in Kürze:
Dexter-Boy wurde in einer Gegend ausgesetzt, wo viele Wölfe leben.
24.10.2024: Dexter-Boy sucht wieder ein Zuhause
„Dexter ist nun schon über zwei Wochen bei mir in Pflege und zeigt sich hier als sehr freundlicher, aufgeweckter kleiner Kerl. Er ist super verträglich mit anderen Hunden beider Geschlechts (im Freilauf), er kommt mit Katzen klar, kann gut alleine bleiben, fährt problemlos Auto, kuschelt gerne, ist verspielt und und und… Ich kann wirklich nichts Negatives über ihn sagen. Er ist zwar sehr verfressen, zeigt aber keine Futter-Aggression (weder mir noch meiner Hündin gegenüber). Einzig aufgefallen ist mir, dass er auf schnelle Bewegungen (ein vorbeifahrender Zug oder Radfahrer etc.) nervös reagiert. Ich bin unsicher, ob er nachjagen möchte, aber solche Begegnungen quittiert er an der Leine oft mit Pirouetten drehen oder/und nervösem Gebell. Jedoch beruhigt er sich sehr schnell wieder.“
28.07.2024: Dexter-Boy ist zu seiner eigenen Familie gezogen.
15.06.2024: Dexter-Boy ist auf seiner Pflegestelle in der Schweiz angekommen.
23.03.2024: Es sind neue Bilder von dem liebenswerten Dexter-Boy angekommen. Er ist ein wahrer Traumhund und wäre der ideale Familienhund.
Heute war Dexter-Boy wieder on Tour und hat es sehr genossen. Foteini schreibt: “ Dexter-Box ist ein sehr lieber anhänglicher Rüde. Er liebt die menschliche Nähe und lässt sich gerne knuddeln. Es ist kaum zu glauben, dass er noch nicht entdeckt wurde.“
Wenn Sie sich für den lebensfrohen Dexter-Boy interessieren, wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerin oder füllen Sie direkt den Selbstauskunftsbogen auf unserer Homepage aus.
Ansprechpartnerin Brigitte Meschkat
Mobil 0173 - 32 88 99 0
Email b.meschkat@stray-ev.de
Hier finden Sie Dexter-Boys Beitrag auf unser Homepage:
https://stray-einsame-vierbeiner.de/hunde-auf-ps/dexter-foteini/
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.