ID-Nummer538486
Tierheim NameZypernhunde e.V.
RufnameKESSY
RasseTerrier-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
7 Monate
Farbeschwarz-braun-weiß
im Tierheim seit01.07.2023
letzte Aktualisierung08.01.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
klein
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen, Katzen
Kessy (Schulterhöhe ca. 30 cm) wurde zusammen mit ihren 6 Welpen bei uns am Tor ausgesetzt. Sie war total verängstigt aber blieb natürlich bei ihren Welpen um sie zu beschützen. Die Welpen hatten die Augen noch zu, waren erst ca. 2 Tage alt. Die ganze Situation erinnerte uns sehr an einen anderen Fall, bei dem auch eine Hündin samt Welpen bei uns ausgesetzt wurde und wir vermuten, sie kam vom gleichen Ort. Auch diese Hunde hatten panische Angst vor Menschen.
Kessy hat sich inzwischen bei uns eingelebt, aber ihre Angst ist geblieben, wenn auch die Neugier sehr oft überwiegt. Inzwischen kann man aber mit Kessy auch spazieren gehen und sie freut sich sogar darauf, aber auch draussen ist die Angst immer präsent.
Kessy ist ein typischer Angsthund. Sie braucht unbedingt erfahrene Menschen, die sich darauf einlassen und ihr Selbstvertrauen schenken. Ein souveräner Ersthund wäre für sie dabei eine grosse Hilfe, denn sie liebt andere Hunde sehr und orientiert sich an ihnen.
Wir wünschen uns so sehr, dass auch für Kessy endlich irgendwo eine Türe aufgeht und sie ihr Zuhause findet, mit Menschen, die ihr all die Liebe geben, die sie braucht. Noch kann sie Berührungen nicht so richtig annehmen, wird dabei aber nie aggressiv. Wenn sie aber erstmal begreift, wie toll Menschenhände sein können, kann auch sie sich zu einer verschmusten Maus entwickeln.
Bitte melden Sie sich bei uns, wenn sie die kleine Kessy bei sich aufnehmen möchten und sie sich diese Herausforderung zutrauen.
Email: Zypernhunde@googlemail.com
www. zypernhunde.eu
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.