ID-Nummer536379
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameMAYA
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 4 Jahre
,
8 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit23.12.2023
letzte Aktualisierung23.12.2023
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Maya schätzen wir auf etwa 3-4 Jahre. Sie könnte im Juni 2020 geboren worden sein. Unter welchen Umständen, ob auf einem Hof oder auf der Straße, wissen wir nicht. Sicher ist, dass die Maya leider schon seit 22. November 2021 im Tierheim in Dobrich lebt und auf ihre Entdeckung wartet.
Maya ist eine sehr freundliche und aufgeschlossene Hündin. Sie zeigt sich im Tierheim recht ruhig. Das mag daran liegen, dass der Alltag im Tierheim einfach nur öde ist und Beschäftigung und regelmäßige Ansprache fehlen. Ihre Sportlichkeit stellt sie unter Beweis, wenn sie mit den anderen Hunden tobt. Da kann sie richtig Gas geben. Ganz sicher hätte sie auch Freude an Kopf- und Nasenarbeit. Mit Schnüffelspielen aller Art kann man jeden Hund begeistern.
Maya würde sich bestimmt relativ schnell in einem neuen Umfeld einfinden. Ihre Offenheit spricht dafür. Trotzdem, und das sollte man wissen, braucht man anfangs Zeit und Geduld zur Eingewöhnung. Ein Leben in einem Haus kennt sie natürlich noch nicht. Sie beginnt quasi bei Null, wird aber unter kompetenter Anleitung ruckzuck von "0 auf 100" aufdrehen.
Wir wünschen uns für Maya eine liebevolle Familie, die sie als vollwertiges Familienmitglied auf- und annimmt. Vielleicht gibt's ja auch bereits einen Hund, an dem Maya sich orientieren kann. Sie ist verträglich mit Artgenossen, denn sie lebt im großen Auslauf mit vielen anderen Hunden zusammen. Viel zu lange schon.
Wir können nicht einschätzen, ob Maya verkehrstauglich ist. Natürlich muss sie das lernen, jedoch nicht unbedingt in einer Großstadt. Ein Zuhause im ländlichen Bereich fänden wir vorteilhaft.
Maya ist gechipt, geimpft, kastriert und bereit, dem Alltag im Tierheim zu entfliehen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.