Name: Tango
Rasse: Bodeguero Andaluz
Geschlecht: männlich
Geburtsdatum: 01/12/2021
Ungefähre Größe: ca. 45cm, ca. 12kg
kastriert: ja
Katzentest: sucht ein Zuhause ohne Katzen
Erkrankungen: keine bekannt
Mittelmeerkrankheiten: warten auf Ergebnis
Aufenthaltsort: Huella de Jaén, Spanien
Tango. Der Name ist Programm.
Ein Bodeguero ist in vielerlei Hinsicht ein "typischer" Terrier: freundlich, gelehrig,
arbeitsfreudig, zuweilen etwas dickköpfig mit einer kleinen Portion Jagdtrieb
ausgestattet.
Wenn Tango die Möglichkeit hat, sich im Auslauf des Tierheims ordentlich auszutoben,
dann ist er den Rest des Tages ein recht ausgeglichenes Kuscheltier, das gern mal
stundenlang den Tag verschläft. Aktuell könnte man meinen, er holt alles verpasste
nach. Denn Tango’s Leben begann leider nicht so fröhlich: Als „Gebrauchshund“ geboren,
hing er an der Kette. Seine einzige Aufgabe war es, ein Grundstück zu bewachen. Trist,
traurig und lieblos. Die reinste Folter für einen jungen, sportlichen und
bewegungsfreudigen Hund. Er war der andalusischen Sommerhitze ausgesetzt und
durfte keine Fürsorge genießen.
Glücklicherweise gab es einen Ausweg und Tango konnte gesichert werden.
Tango zeigt sich sehr umgänglich und freundlich, er versteht sich mit allen Hunden sehr
gut und liebt den Kontakt mit den Freiwilligen des Tierheims.
Dieser bezaubernde Kerl hat viel Liebe zu geben und ist bereit, sein Herz an eine
liebevolle Familie oder Einzelperson zu verschenken. Kinder sollten nicht mehr zu klein
sein und den Umgang mit Hunden kennen. Katzen sollten nicht im Haushalt leben.
Für Fragen melden Sie sich gerne bei Tango’s Vermittlerin Dorothea Finger. Sie steht mit
unserem Partnertierheim im Kontakt und kann all Ihre Fragen beantworten.
Dorothea Finger (Sprachen: Deutsch, Englisch) Mobile: 0176 23251255 e-Mail: finger@tsv-europa.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.