ID-Nummer532763
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameMATEO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich, Kastriert
Alter 2 Jahre
,
2 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit07.03.2025
letzte Aktualisierung07.03.2025
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
mittel
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Mateo
Geschlecht: männlich
Rasse: Mischling
geb: 01.2023
Größe: 405 cm
Kastriert: vor Ausreise
andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: unbekannt
Handicap: nein
MMT: vor Ausreise
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea
Mateo
Fröhlich, aufgeschlossenen und neugierig – das ist Baloo.
Baloo ist wirklich ein Sonnenschein. Er ist so nett und freut sich über die Menschen, wenn sie in seinen Zwinger kommen oder ihn doch einmal mit nach draußen nehmen. Leider passiert das viel zu selten. Baloo ist doch so gern bei den Menschen. Hoffentlich sehen ihn hier die Menschen, die ihm die Chance auf ein Zuhause geben möchten. Sie sollten geduldig sein, da Baloo das Leben beim Menschen noch nicht kennt. Dafür bekommen Sie einen lieben Hund, der im besten Alter ist: Nicht zu alt, aber auch nicht mehr quirlig. Geben Sie ihm diese Chance?
Die Verantwortung für einen Tierschutzhund ist immer eine besondere Herausforderung. Die Hunde bringen einen Rucksack mit vergangenen Erlebnissen oder ungelernten Situationen mit und brauchen Zeit sich an ihr neues Leben zu gewöhnen.
Möchten Sie die Herausforderung annehmen und dem süßen Rüden ein Zuhause schenken?
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt und werden vor Ausreise, wenn nicht zu jung, auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Kontakt
Ansprechpartner: Maxi Phielipp
Mail: maxi.phielipp@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.