ID-Nummer530913
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameQUEENY
RasseMastin del Pirineos
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 3 Jahre
,
5 Monate
Farbebraun-weiß
im Tierheim seit10.02.2025
letzte Aktualisierung10.02.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
schüchtern
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Queeny
Geschlecht: weiblich
Rasse: Mastin
Geboren: 01.09.2021
Endgröße: 70 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: unbekannt
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Standort: Spanien
Queeny – sanfte Mastina auf der Suche nach einem liebevollen Zuhause
Seit September 2023 wartet die bezaubernde Queeny im spanischen Tierheim auf ihr Glück. Diese atemberaubend schöne Mastina besticht nicht nur durch ihre imposante Erscheinung, sondern vor allem durch ihr ruhiges, liebevolles Wesen.
Queeny ist eine sanfte Seele, die zunächst etwas schüchtern wirken kann. Doch sobald sie Vertrauen gefasst hat, zeigt sie ihre zutiefst anhängliche und herzliche Natur. Sie versteht sich wunderbar mit anderen Hunden und sorgt mit ihrer ausgeglichenen Art für Harmonie im Zwinger.
Obwohl Spaziergänge aufgrund der begrenzten Zeit der Freiwilligen selten sind, genießt Queeny jede Gelegenheit, die Welt außerhalb des Tierheims zu entdecken. An der Leine läuft sie ruhig und gelassen – weder Menschen noch andere Hunde bringen sie aus der Ruhe.
Für Queeny wünschen wir uns ein liebevolles Zuhause mit Platz im Freien, wo sie die Sonne genießen und zur Ruhe kommen kann. Sie ist freundlich zu Kindern und ein wahrer Schatz für jede Familie, die ihr mit Geduld und Liebe begegnet.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt.
Die Hunde des SALVA Hundehilfe e. V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt. Sie werden vor Ausreise auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Kontakt: Martina Henning, Tel. 0176 618 990 71 oder martina.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.