Der ca. 55 cm große COUDY hatte Glück im Unglück, war er doch alleine an einer viel befahrenen Straße unterwegs. Für die Tierschützer war es gar nicht so einfach, den anfangs schüchternen COUDY einzufangen, aber jetzt ist er bei Bea in Sicherheit.
Schnell hat er gemerkt, dass hier keine Gefahr mehr für ihn ausgeht und hat Vertrauen zu seinen Beszugspersonen gefasst.
Der freundliche, mit Artgenossen gut verträgliche COUDY soll aber nicht lange in Shelter bleiben! Bei den vielen Schützlingen ist viel zu wenig Zeit für den aktiven jungen Burschen.
COUDY ist ein unternehmungslustiger, bewegungsfreudiger Geselle. Ihm würde es sicher Spaß machen mit seinen Menschen durch Wälder zu streifen, mit Hundefreunden über Wiesen zu flitzen und danach im eigenen Körbchen zu schlafen.
Der Besuch einer mit positiver Verstärkung arbeitenden Hundeschule wird empfohlen. Hier kann der schlaue Bursche das Hunde 1x1 lernen, wird geistig und körperlich ausgelastet und kann unbeschwert neue Hundekontakte knüpfen.
Wo sind seine Menschen, die ihm alles bieten, was sein Hundeherz begehrt? COUDY wird es Ihnen mit lebenslanger Treue danken.
Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an i.luecke@casa-animale.de.
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die hier zu finden ist:
www.casa-animale.de/vermittlung/selbstauskunft
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COUDY wird kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test (Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose) wird vor Ausreise durchgeführt und ist in der Schutzgebühr enthalten.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird COUDY natürlich nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/watch?v=-N-Awul-ihA
https://www.youtube.com/watch?v=4uufCPBUOn8?feature=share
https://youtu.be/p2yBXEteQE0
https://youtu.be/Dwa0M7EbVu8
https://www.youtube.com/watch?v=4a7Mk41zaUE?feature=share
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.