MASHA - TRÄUMT VON IHREM GLÜCK!??
Masha sucht ein schönes Zuhause mit lieben Menschen die ihr zeigen,
wie schön das Leben sein kann!
Name: Masha
*Geschlecht: weiblich
*Geburtsdatum: ca. 30.08.2021
*Rasse: Mischling unbekannter Rassen, vermutlich HSH - Mix
*Schulterhöhe: ca. 60 cm
*Gewicht: folgt
*Kastriert: ja
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Bulgarien – Pet Sisters
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Die hübsche Hündin ist anfangs etwas schüchtern, aber wenn sie merkt, dass man ihr nichts böses will ist sie eine freundliche, verspielte und soziale Maus.
Sie mag die Aufmerksamkeit & Streicheleinheiten ihrer Menschen, liebt es mit Kindern zu spielen und zu kuscheln.
Fremden Menschen gegenüber ist sie anfangs schüchtern und muss sie erst kennenlernen, dann lässt sie sich aber gerne streicheln.
Mit ihren Artgenossen versteht sie sich gut. Außerdem interessiert sie sich für Katzen und möchte gerne mit ihnen spielen. Sie kann bereits an der Leine laufen, allerdings reagiert sie beim Anlegen der Leine erst etwas ängstlich, vermutlich wurde sie früher damit geschlagen.
Nach kurzer Zeit läuft sie ganz normal mit. Masha kann nach einer Eingewöhnungsphase alleine bleiben.
Geschichte: Mascha wurde allein in der Nähe der Autobahn gefunden und gerettet.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Masha reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt mit EU Heimtierausweis in ihr neues Zuhause.
Wenn du ihr ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.