Unsere 6-jährige Hündin Mathilda - mit einer Schulterhöhe von ca. 55 cm und einem Gewicht von etwa 23 kg - lebt seit Mitte letzten Jahres auf einer Pflegestelle im saarländischen Landkreis Merzig-Wadern und hat dort das kleine Hunde-Einmal-Eins gelernt: Sie ist stubenrein, fährt gerne Auto und kann stundenweise alleine Zuhause bleiben.
Auch laute Geräusche, die sie anfangs noch sehr irritiert haben, kann sie zusehends besser einordnen. Im Umgang mit anderen Hunden ist sie absolut freundlich. Ein souveräner Ersthund in ihrer künftigen Familie könnte eventuell von Vorteil sein, ist aber kein Muss.
Mathilda ist geimpft, gechipt, kastriert und hat einen EU-Heimtierausweis.
Sie sucht Menschen, die sie lieben und die nötige Geduld haben, sie in Ruhe im eigenen Zuhause ankommen zu lassen, damit sie Vertrauen fassen kann. Bei fremden Menschen ist Mathilda erst etwas schüchtern und guckt sich aus sicherer Entfernung alles genau an. DA sie sich aber nach Zuneigung sehnt, taut sie auf, sobald sie merkt, dass man ihr nichts Böses will. Dann ist Mathilda eine freundliche Hündin, die sich Menschen gegenüber durchaus offen zeigen kann.
Mathilda kommt ursprünglich aus einem rumänischen Shelter und hat dort sicher nicht nur gute Erfahrungen gemacht. Als sie nach Deutschland kam, war sie ausgesprochen ängstlich. Deshalb hat ihr ihre Pflegestelle ausgiebig Zeit gelassen, das Leben in Freiheit innerhalb einer Familie kennen zu lernen.
Nun wäre sie aber bereit Euch kennen zu lernen.
Bei Interesse an der wunderschönen Hündin bitten wir um eine kurze Vorstellung:
Wer seid ihr?
Wie lebt ihr?
Was hat euch bewogen sich um die Adoption von Mathilda zu bewerben?
Wenn alles passt, dann könnt ihr Mathilda auf ihrer Pflegestelle in Mettlach kennen lernen.
Nach positiver Vorkontrolle wird Mathilda gegen Zahlung einer Schutzgebühr, in Höhe von 399 €, übergeben.
Best.Buddies e.V. hat die Genehmigung der Veterinärbehörde Aurich nach Paragraph 11 Abs. 1 Nr. 5 Tierschutzgesetz
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.