Update: Mathilda hat es auf eine Pflegestelle nach Deutschland (Tünsdorf-Mettlach) geschafft. Sie ist immer noch sehr scheu und braucht auch sicher noch Zeit, bis sie sich den Menschen komplett öffnet, aber es wird von Tag zu Tag besser.
Neue Fotos befinden sich im Anhang.
Das ist unsere Hundemama Mathilda.
Mathilda ist die Mama von unserem Lukas (auch inseriert) und für eine Handvoll anderer Welpen hat sie die -Leihmutter- gespielt :o) Alle kleinen Racker, die sie aufgezogen hat, konnten wir bereits vermitteln, nur Lukas leider noch nicht...
Aber nun wieder zu Mathilda, die wollen wir natürlich auch so schnell wie möglich dort rausholen und ihr ein schönes Zuhause suchen.
Mathilda ist leider sehr scheu und hat sich immer in die Ecke des Zwingers verkrochen, in der wir gerade nicht standen.
Es wäre schön, wenn Mathilda zu Menschen kommt, die schon Erfahrung mit Hunden haben und die geduldig mit ihr sind. Sie wird sicher ihre Zeit brauchen, aber mit viel Liebe entwickelt sie sich bestimmt zu einer super treuen Hundedame.
Wir schätzen, sie wurde ca. 2020-2021 geboren.
Magst du unserer lieben Mathilda eine Chance geben? Dann melde dich gerne.
Mathilda wird über Best.Buddies e.V. vermittelt. Dies ist ein eingetragener und gemeinnütziger Verein mit Sitz in Emden. Der Verein arbeitet nach §11.
Alle Hunde die über unseren Verein Best.Buddies e. V. vermittelt werden, können monatlich ausreisen.
Bitte habt Verständnis, dass wir die Hunde nur so beschreiben können, wie wir sie mit Artgenossen und Menschen erlebt haben. Natürlich kann man nicht garantieren, dass sie sich im neuen Zuhause, genauso verhalten wie im Shelter. Sie werden sicher ihre Zeit brauchen, um in ihrem neuen Leben anzukommen.
Leider können wir nicht viel zur Vorgeschichte der Hunde sagen, aber wir können sagen, dass kein Hund so ein Leben in diesen überfüllten Sheltern verdient hat.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.