ID-Nummer528742
Tierheim NameLesika - Hundehilfe Varaždin e.V.
RufnameRALPH
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 7 Jahre
,
6 Monate
Farbetricolor
im Tierheim seit30.10.2023
letzte Aktualisierung09.06.2025
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Erfahrene
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Hündinnen
Dass Ralph bereits seit vielen Jahren ein Tierheimhund ist, macht uns wirklich traurig. Tagtäglich ist er dort mit Lautstärke und Trubel konfrontiert, was sehr belastend ist. Umso beachtlicher ist es, dass Ralph ein echter „Gute-Laune-Bär“ bleibt und jeden mit seiner grenzenlosen Fröhlichkeit begrüßt. Das stattliche Kerlchen wedelt nicht nur mit seiner Rute – nein, er freut sich direkt mit dem ganzen Körper.
Ein Leben in Freiheit und geprägt von Liebe und Geborgenheit ist genau das, was Ralph mehr als verdient. Mit Hündinnen versteht er sich ebenso gut wie mit Menschen und kann sogar in einen Haushalt mit Kindern vermittelt werden, sofern diese bereits größer und vor allem standfest sind. Denn Sie erinnern sich: Ralph freut sich immer mit dem ganzen Körper und kann ein bisschen stürmisch sein.
Wer so lange in einem Zwinger gelebt hat, muss natürlich einfühlsam an das neue Leben in einem Haushalt herangeführt werden. Ralph wird das sicherlich super meistern und an der Seite der richtigen Menschen schnell zu einem tollen Begleiter werden. Leider ist jedoch zu vermuten, dass in Ralph die Gene eines Rottweilers stecken. Diese sind zwar erwiesenermaßen tolle Familienhunde, allerdings nicht in allen Bundesländern erlaubt. Wir hoffen sehr, dass das seine Vermittlungschancen nicht noch mehr schmälert…
Darf Ihr Leben schon bald von Ralph und seiner unbändigen guten Laune bereichert werden? Oder haben Sie noch Fragen zu ihm? Melden Sie sich gerne bei seiner Vermittlerin Franziska.
Kontakt: franziska@lesikamail.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.