ISKRA - SIE KENNT NUR DIE KETTE!
Das arme Mädchen lebt nur an der Kette und keiner kümmert sich mehr um sie.
Seit 2 Monaten ist ihr Besitzer nicht mehr gekommen um sie zu füttern...
Wenn da Margo nicht wäre, die sie füttert...
Was soll denn aus dem armen Mäuschen werden?
Sie muss da so schnell wie möglich raus, wer kann ihr helfen und ihr ein Zuhause schenken ODER ihr einen Pflegeplatz anbieten?
Name: Iskra
*Geschlecht: weiblich
*Geboren: ca. 03.2023
*Rasse: bulgarischer Schäferhund
*Größe: 65 cm / im Wachstum 70 cm (+)(-)
*Gewicht: ca. 25 Kg / im Wachstum 35-40 cm (+)(-)
*Kastriert: bei Ausreise
*Sucht: Endstelle
*Aufenthaltsort: Bulgarien – Margo
Verträglich mit Hunden: ja
Verträglich mit Katzen: ja
Verträglich mit Kindern: ja
Charakter: Das hübsche Mädchen ist sozial, lieb und welpentypisch verspielt. Sie versteht sich gut mit ihren Artgenossen, kennt Katzen und ist zu jedem freundlich und aufgeschlossen.
Iskra muss noch vieles lernen.
Geschichte: Iskra ist ein armes Mäuschen an der Kette.
Sie lebt seit Welpe an angekettet bei einem alten Mann, der sich nicht mehr um sie kümmern kann und will.
Auch der Sohn des Mannes interessiert sich nicht für sie.
Margo versorgt sie und wird sich ihrer annehmen, damit sie eine Familie findet.
Die Adoption von Tieren ist eine lebenslange Verantwortung und sollte gut überlegt sein! Sowohl Tierarztbesuche, Futterkosten etc. müssen finanziell möglich sein.
Iskra reist grundimmunisiert (SHPPl+ L) plus Tollwut, gechipt, gegen innere und äußere Parasiten behandelt, mit EU Heimtierausweis in ihr neues Zuhause.
Wenn du ihr ein Zuhause geben möchtest, melde dich per E-Mail an: info@r-u-f-a.com
Gerne kannst du auch schon unseren Selbstauskunftsbogen ausfüllen, damit wir mehr über dich erfahren können: www.tsv-rufa.de/hund
Ansprechpartner: Ulrike Brock-Wurl oder Anika Altenkort
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.