ID-Nummer525981
Tierheim NameSalva Hundehilfe e.V.
RufnameBONNIE
RasseShar Pei-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 6 Jahre
,
4 Monate
Farbebraun-schwarz
im Tierheim seit19.10.2023
letzte Aktualisierung24.01.2024
AufenthaltsortAusland
Kinderlieb
ja
Geeignet für
Alle
Größe
groß
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Name: Bonnie
Rasse: Shar-Pei Mischling
Geschlecht: weiblich
Geboren: 10/2018
Größe: 55 cm
Kastriert: ja
Andere Hunde: ja
Katzen: nein
Kinder: ja
Handicap: nein
Aktueller Aufenthaltsort: La Linea
Knutschkugel Bonnie hat viel Liebe zu geben.
Die schöne Hündin wurde ausgesetzt und irrte verloren und hilflos in den Straßen umher. Was für eine schreckliche Situation für einen Hund, der vorher nur das Leben im Haus bei seinen Menschen kannte. Obwohl sie von ihren vorherigen Besitzern so unglaublich enttäuscht wurde, liebt sie die Menschen jedoch weiterhin und geht schnell eine Bindung ein. Bonnie ist sehr verschmust und auch mit Kindern geht sie ganz liebevoll um.
Sie kennt das Leben im Haus und wie man sich dort benimmt, auch Artgenossen sind kein Problem für sie. Bonnie wurde positiv auf Leishmaniose getestet. Momentan ist die Krankheit inaktiv. Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite und klären darüber auf.
Wir wünschen uns für Bonnie eine Familie, die ihre sanfte und lustige Art zu schätzen weiß und bei der sie nochmal neu anfangen darf.
Wenn Sie sich der Verantwortung bewusst sind und sich in die Notnase verguckt haben, melden Sie sich gerne bei der zuständigen Vermittlerin.
Unsere Hunde werden nach Übersendung eines Fragebogens und einer positiven Vorkontrolle mit einem Schutzvertrag sowie gegen die Entrichtung einer Schutzgebühr vermittelt. Die Hunde der SALVA Hundehilfe e.V. sind geimpft (grundimmunisiert) und entwurmt. Sie werden vor Ausreise, wenn nicht zu jung, auf Mittelmeerkrankheiten getestet.
Kontakt
Ansprechpartnerin: Anke Henning
Telefon: 01733669916
Mail: anke.henning@salva-hundehilfe.de
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.