ID-Nummer523785
Tierheim NameGrund zur Hoffnung e.V.
RufnameYLVI
RasseTerrier-Mix
Geschlecht/KastriertWeiblich, Kastriert
Alter 1 Jahr
,
11 Monate
Farbeschwarz-braun
im Tierheim seit05.10.2023
letzte Aktualisierung05.10.2023
AufenthaltsortAusland
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
lebhaft
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Ylvi ist ein süßes Terrier-Mischlingsmädchen, das am 11. Juli 2023 ins Tierheim in Schumen kam. Sie war völlig durch den Wind und hatte anfangs großen Stress im engen Auslauf mit vielen jungen, wilden, verspielten Hunden.
Einige Tage zuvor hatten Schumener Bürger in einer lokalen Facebook-Gruppe gepostet, dass es einen neuen Hund in der Stadt geben würde und ob jemand ihn vermissen würde. Da sich niemand meldete, müssen wir davon ausgehen, dass sie ausgesetzt wurde. Das passiert hier leider dauernd.
Ylvi ist ca. im Februar 2023 geboren und teilt den Auslauf mit Junghunden ähnlichen Alters. Es wird viel getobt und inzwischen hat sie sich so eingelebt, dass sie schön in die Gruppe integriert ist und findet, dass Spielen ein toller Zeitvertreib ist!
Mit ihren knapp 34 cm Schulterhöhe hat sie eine sehr angenehme Größe. Diese sind aber voller Power, denn Terrier sind aktive Hunde und möchten ausgelastet werden. Ausgiebige Spaziergänge, Wanderungen könnten ihr auch gefallen, ein bisschen Sport. Gute Hundeschulen bieten schöne Programme für die Auslastung und man trifft dort Gleichgesinnte und hat vielleicht bald neue Bekannte für gemeinsame Spaziergänge.
Uns Menschen gegenüber verhält Ylvi sich sehr freundlich und freut sich über Besuch in ihrem Auslauf. Den ersten Ausflug an der Leine hat sie auch schon gut gemeistert, hatte dabei viel Freude und zeigte keine Angst.
Auffälliges Merkmal sind ihre im Verhältnis zum kleinen Körper großen Ohren. Sie ist eine sehr originelle Mischung, mit der aktive Familien viel Freude haben werden. Ylvi ist gechipt, geimpft und wurde gerade kastriert, einer Ausreise steht also nichts mehr im Wege!
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.