Die noch schüchterne Shantelle hatte im Juli gerade ihre Vorderzähne gewechselt, weshalb wir ihr Alter ziemlich genau bestimmen können. Sie ist ungefähr im März 2023 geboren worden. Sie kam mit ihrer Schwester Shayna ins Tierheim in Schumen.
Wir nutzten die Gelegenheit während unseres Aufenthaltes und nahmen sie auf einen kurzen Ausflug vor dem Tierheim mit. Sie lief an der Leine, versuchte aber eher, vor dem Menschen, der am anderen Ende der Leine hing, zu flüchten. Das jedoch ist keine Seltenheit bei unseren Hunden, denn die ganze Situation ist neu für sie, die Leinen sind kurz und die Hunde fühlen sich „verfolgt“. In der Ruhe liegt die Kraft und natürlich in der Regelmäßigkeit. Shantelle orientierte sich sehr am ruhigen und coolen Bruno, der die Truppe begleitete. Ein souveräner Ersthund wäre sicherlich hilfreich.
Wir wünschen uns für Shantelle ein ruhiges Umfeld in einer ländlichen Gegend. Kleine Kinder sollten keine im Haushalt sein.
Sie ist sehr gut mit Hunden sozialisiert, denn sie ist in einer großer Welpengruppe aufgewachsen. Es wird dort miteinander gespielt, getobt und auch geruht. Uns Menschen gegenüber zeigt sie sich eher noch etwas zurückhaltend. Sie braucht einfach nur Zeit und Geduld und sollte liebevoll an alles Neue herangeführt werden. Es würde uns riesig freuen, wenn sie bald entdeckt werden würde und sie die Möglichkeit bekommt, regelmäßig engen Kontakt zu Menschen zu haben. Auch diese „Nuss ist so zu knacken“. :-)
Noch rennt sie nicht freudig und ungestüm auf uns zu, aber der Tag wird kommen........
Update: Oktober 2023 - Der Tag ist gekommen. siehe Fotos
Da sie sich immer geduckt hat, konnten wir Shantelle nicht messen, aber aber sie hat lange Beine. Mit ihren aktuell knapp 6 Monaten wird sie noch etwas wachsen. Shantelle ist gechipt, geimpft und wird vor ihrer Ausreise noch kastriert. Sie wartet auf ihre Familie, die es ganz sicher in Deutschland gibt.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.