Wenn Sie sich für diesen Hund interessieren, füllen Sie bitte das Formular „Selbstauskunft“ aus, das Sie auf unserer Homepage (www.hundegarten-serres.de) finden können.
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VERMITTLUNSHILFE für
Cooper, geb. ca. 06/2023, lebt im Tierheim Ulm
Cooper ist ein griechischer Rüde, dernoch nicht so richtig umweltsicher ist.
Auch die Menschen hat er noch nicht so richtig verstanden. Mit seinen 13 Monaten weiß er aber genau,was er will und was nicht. Hier sollten seine neuen Menschen Führungskompetenz besitzen um ihn dementsprechend zu überzeugen, dass Menschen durchaus wissen können, was besser für ihn ist.
Zum Beispiel an der Leine unaufgeregt an anderen Hunden vorbeizulaufen, dass tierärztliche Untersuchungen sinnvoll für seine Gesundheit sind oder dass Kooperation mit dem Menschen mehr Freiheit bedeutet und dementsprechend, mehr Hund sein dürfen.
Wer Cooper in sein Herz geschlossen hat,sollte der Beziehung zueinander Zeit geben, dann hat Cooper eine reale Chance auf einen Neuanfang.
Cooper verträgt sich mit anderen Hunden je nach Sympathie, vermittelt wird er am liebsten als Einzelhund.
Geschlecht: männlich
geboren: ca. Juni 2023
Größe ca. 65 cm
kastriert: nein
Sonstiges: evtl. Herdenschutzhund-Mix
Ansprechpartner: Tierheim und Tierschutzbund Ulm/Neu-Ulm u. Umgebung e.V., Örlinger-Tal-Weg 40, 89081 Ulm-Oststadt, 0731 97923150, info@tierheim-ulm.de
Sie möchten diesem Hund ein Zuhause geben? Füllen Sie bitte auf unserer Homepage das Formular „SELBSTAUSKUNFT“ aus. Bitte studieren Sie zuerst unsere Vermittlungskriterien. Gerne beantworten wir Ihnen dann alle Fragen zum Thema Adoption/Vermittlung. Wir vermitteln bundesweit.
Alle zur Vermittlung stehenden Hunde sind geimpft, gechippt, entwurmt und haben einen EU-Heimtierausweis.
Bitte informieren Sie sich über den aktuellen Stand der Reservierung eines Hundes auf unserer Homepage. Dort warten noch viele weitere Fellnasen auf ihre Chance: www.hundegarten-serres.de
Ihr Team vom Hundegarten Serres e.V.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.
evtl. Herdenschutzhund-Mix