ID-Nummer519954
Tierheim NameSpecialDogs e.V.
RufnameVITO
RasseMischlingshund
Geschlecht/KastriertMännlich
Alter 1 Jahr
,
4 Monate
Farbeschwarz
im Tierheim seit01.08.2023
letzte Aktualisierung02.12.2024
AufenthaltsortPflegestelle
Geeignet für
Alle
Größe
klein
Temperament
freundlich
Verträglich mit
Rüden, Hündinnen
Vito ist ein lebhafter und intelligenter Hund, der voller Energie steckt und seine Umgebung auf Trab hält. Er bringt eine Menge Lebensfreude mit, doch diese Energie muss in die richtigen Bahnen gelenkt werden. Er braucht Menschen, die ihm klare Regeln setzen und ihm zeigen, welches Verhalten und welche Lösungen gefordert sind, damit er sich nicht selbst verantwortlich fühlt, Situationen zu regeln. Besonders im Umgang mit anderen Hunden kann er manchmal aufgrund seiner Unsicherheit forsch sein und sollte daher in neuen Hundebegegnungen gut angeleitet werden.
Für Vito ist es wichtig, ausreichend beschäftigt und ausgelastet zu werden, sowohl körperlich als auch geistig. Gleichzeitig muss er aber auch lernen, zur Ruhe zu kommen und entspannte Momente zu genießen. Eine Hundeschule wäre für ihn von großem Vorteil, um weiter an seiner Erziehung zu arbeiten und ihm den richtigen Umgang mit Artgenossen und neuen Situationen beizubringen.
Vito ist nicht nur klug und lernfähig, sondern auch ein sehr hübscher und verschmuster Begleiter, der mit den richtigen Menschen an seiner Seite zu einem wunderbaren Familienmitglied heranwachsen kann. Für ihn suchen wir eine ruhige Umgebung und Menschen mit Hundeerfahrung, die ihm die Struktur und Sicherheit geben, die er braucht.
Wenn Sie einen aktiven, lernfreudigen jungen Hund suchen, der bereit ist, gemeinsam mit Ihnen zu wachsen, dann könnte Vito der perfekte Partner für Sie sein.
Nach einer positiven Vorkontrolle darf sich Vito geimpft, entwurmt, gechippt, kastriert und mit eigenem EU-Ausweis auf den Weg zu Ihnen machen.
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.