Der ca. 25 cm kleine FIETE ist nun in seinem Übergangszuhause angekommen. Er lebt dort mit Rüden und Hündinnen zusammen und hat sich gut eingefunden. Er ist fröhlich, spielt mit seinen Hundefreunden und genießt das Kuscheln mit seinem Frauchen auf Zeit.
Fremde Menschen muss er kennenlernen, er wird Zeit brauchen, um auch ihnen zu vertrauen. Aber: er hat es einmal geschafft, das nächste Mal wird es ihm leichter fallen. Er ist ein zauberhafter, zuckersüßer Schatz.
Für ihn suchen wir einen geeigneten und tollen Platz bei lieben Menschen mit Familienanschluss für immer. Unbedingt sollte ein Spielkamerad mit im neuen Zuhause wohnen, er würde ihm auch Sicherheit geben.
FIETE soll sein Hundeleben nach Herzenslust genießen können. Toben, rennen, spielen, kuscheln, fressen und noch ganz viel mehr.
Seine neuen Menschen sollten, auch wenn er ein Winzling ist, geduldig sein können und hundeerfahren sein. Kinder sollten keine im Haushalt leben, andere Hunde sehr gerne.
Wo sind die Menschen die unseren FIETE an die Pfote nehmen und ihn nie wieder loslassen?
Seine Vermittlerin Iris Lücke freut sich auf Ihre Anfrage unter 0163 376 94 98 oder per Email an info@seelentiere.org
Bewerben können Sie sich auch direkt über unsere Selbstauskunft, die Sie hier finden:
www.seelentiere.org/vermittlung/selbstauskunft
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FIETE ist kastriert, geimpft, entwurmt und gechipt, er wird mit einem EU-Heimtierpass nach positiver Vorkontrolle gegen Schutzgebühr in Höhe von € 400,00 vermittelt. Ein Snap 4DX Test auf Herzwurm, Lyme-Borreliose, Ehrlichiose und Anaplasmose ist inklusive und wurde vor Ausreise durchgeführt.
In Zwinger- oder Außenhaltung wird FIETE nicht abgegeben.
Videos:
https://www.youtube.com/shorts/TVq6MaF2ST8
https://www.youtube.com/shorts/Q-R_D0wM8cw
https://youtu.be/bbQyfhZoub0
https://www.youtube.com/shorts/1GutRVA-Le0
https://www.youtube.com/watch?v=V5lwUU6NkZI
https://youtu.be/VN2Vmk2Za6Y
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.