Heute möchten wir Ihnen Florentine vorstellen, gemeinsam mit ihrer Schwester Fabienne. Sie sind zwei niedliche, hübsche, freundliche Hundemädchen. Ihre Geschichte gleicht der Hunderter anderer Hunde in Bulgarien: geboren als unerwünschter Nachwuchs, dessen man sich zügig entledigen musste. Man kennt sogar den Vater!
Ihre Mutter war eine schwarze Hündin mittlerer Größe, der Vater ein – oh Wunder – unkastrierter Chow Chow, der sich ohne Leine in dem Viertel bewegen durfte und vermutlich immer noch darf. So verwundert es nicht, dass einige Monate später, etwa im April 2023, Welpen als Resultat der glücklichen Vereinigung geboren wurden. Selbstverständlich war Voraussetzung für die Aufnahme der beiden Mädchen, dass die Mutter kastriert würde. Dies ist auch im Tierheim in Schumen geschehen!
Fabienne ist das beige Hundemädchen (mit blauer Zunge, die sie wohl von ihrem Vater geerbt hat!), Florentine hat helleres, fast weißes Fell und wurde mit einem Handicap geboren. Ihr fehlt die rechte Vorderpfote. Dies tut ihrer Lebensfreude keinen Abbruch, aber wir müssen sehen, wie sie sich entwickeln wird und ob man ihr das Leben möglicherweise mit orthopädischen Hilfsmitteln erleichtern kann.
Die beiden lebten in einer Pflegestelle bis ihr Impfschutz aufgebaut war und befinden sich nun im Tierheim in Schumen. Florentine und Fabienne sind offene Hunde, die in ihrem Alter vielfältige Eindrücke sammeln und Erfahrungen machen sollten. Ein Tierheim ist einfach kein schöner Ort für junge Hunde und wir hoffen, dass die Schwestern dieses bald verlassen dürfen.
Menschen gegenüber zeigen sie sich sehr offen und aufgeschlossen. Spielen finden sie klasse, kuscheln ebenso. Im Moment teilen sie einen kleinen Auslauf mit Pixie und einem weiteren, noch neuen Hund und verstehen sich untereinander sehr gut.
Die beiden sind gechipt und geimpft. Vor ihrer Ausreise werden sie noch kastriert und wir hoffen natürlich, dass diese nicht allzu lange auf sich warten lässt…
Wichtiger Hinweis: Bevor Sie eine Adoption in die Wege leiten, vergewissern Sie sich, dass der Hund hinsichtlich seiner Rasse keinem Einfuhr- und Verbringungsverbot nach Bundes- oder Landesrecht unterliegt. Wenden Sie sich im Zweifel an Ihr zuständiges Ordnungsamt.